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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 07-2025

Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029

Dieses Jahr finden die Gesamterneuerungswahlen für die nächste Amtsperiode 2026/2029 statt. Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen sowie die Wahl für Gemeindeammann und Vizeammann auf Sonntag, 18. Mai 2025 festgelegt. Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 30. November 2025 statt.

Wahlen Gemeinderat

Von den bisherigen Gemeinderatsmitgliedern stellen sich folgende Personen zur Wiederwahl zur Verfügung: – Thomas Kyburz; – Fabian Leubin; – Renate Leubin; – Sandra Leubin; Im ersten Wahlgang ist grundsätzlich jede/r Stimmberechtigte wählbar. Gemeindeammann René Heiz verzichtet auf eine Kandidatur.

Wahlen Gemeindeammann und ­Vizeammann

Als Gemeindeammann stellt sich Fabian Leubin zur Wahl. Als Vizeammann stellt sich Thomas Kyburz erneut zur Verfügung. Als Gemeindeammann oder Vizeammann sind nur gewählte Mitglieder des Gemeinderates wählbar. Gemeinderat

Anmeldefrist und Vorgehen

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 4. April 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten für die zu besetzenden Sitze vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Urnenwahl an der Urne durchzuführen (§ 30 a GPR). Bei der Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt. Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zu Stande, ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen (§ 31 GPR). Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Die Namen der angemeldeten Kandidaten sind unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen und den Stimmberechtigten mit dem Stimmzettel schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Gemeindekanzlei oder die aktuellen Gemeinderäte und Gemeinderätinnen gerne zur Verfügung. Gemeinderat

Steuerzahlungen 2025 mit ­Vergütungszins

In den nächsten Tagen werden die provisorischen Steuerrechnungen 2025 versandt, welche aufgrund der Zahlen vom Vorjahr erstellt worden sind. Für das Steuerjahr 2025 werden die Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins (anstatt des bisherigen Skontos) honoriert. Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober. Dies gilt auch für Teilzahlungen. Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0.75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Es lohnt sich also, die Steuern möglichst früh zu bezahlen. Herzlichen Dank für Ihre Überweisungen. Abteilung Finanzen

Grundreinigung Mehrzweckhalle

Infolge Grundreinigung bleibt die Mehrzweckhalle von Montag, 17. bis Freitag, 21. Februar 2025 geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis. Gemeinderat