(mg) Wer soll für mich entscheiden, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eine Person meines Vertrauens oder die KESB? Welche medizinischen Behandlungen sollen und dürfen an mir noch durchgeführt werden, wenn ich es nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer erbt was von mir, wenn ich einmal verstorben bin?
Das Referat «Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht & Testament» am 22. Oktober im Saal des reformierten Kirchgemeindehauses, Roberstenstrasse 22 in Rheinfelden stiess auf grosses Interesse: Es mussten noch mehrfach zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Schliesslich waren es 58 Zuhörer, die gespannt auf die Ausführungen von Jyrki Schäublin, Rechtsanwalt und Notar in Rheinfelden, warteten.
Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann
Durch gesundheitliche Probleme kann man in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst entscheiden zu können. Das kann durch Unfall oder Krankheit ganz plötzlich oder im Falle von Demenz schleichend geschehen. Zwar sind auch Jüngere nicht davor sicher, aber bei Senioren ist die Wahrscheinlichkeit doch deutlich grösser. Und so war die Zuhörerschaft des Referats denn auch grossmehrheitlich im Pensionsalter.
Im Laufe seiner Ausführungen stellte Jyrki Schäublin die Dokumente vor: Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Vollmacht, Testament und Anordnung für den Todesfall.
Bei jedem dieser fünf Dokumente wurde sein jeweiliger Zweck erklärt:
Die Patientenverfügung regelt Art und Umfang der medizinischen Massnahmen; der Vorsorgeauftrag setzt verantwortliche Personen für Finanzen, Gesundheit und Alltag und Vertretung ein; die Vollmacht ermöglicht Rechtsgeschäfte im Leben; das Testament regelt den Nachlass und die Erben; die Anordnung für den Todesfall regelt die Art und Weise der Bestattung.
Jyrki Schäublin orientierte auch über ihre gesetzlich vorgeschriebene Form: Alle Dokumente müssen mit Ort und Datum unterschrieben sein, bei einer Vollmacht muss die Unterschrift zusätzlich beglaubigt sein. Vorsorgeauftrag und Testament hingegen müssen eigenhändig, vollständig von Hand, geschrieben werden; ausgedruckte Versionen müssen von einem Notar beurkundet werden.
Die häufigsten Fehler
Der Referent ging dann auch auf die am häufigsten vorkommenden Fehler ein: Die Dokumente entsprechen nicht der vom Gesetz verlangten Form, sie enthalten unklare oder zu detaillierte Formulierungen,
sie sind unbekannt oder gar nicht auffindbar und/oder sind veraltet. Es wird empfohlen, die Dokumente alle drei Jahre zu überprüfen, ob sie noch zutreffend sind, und dies mit Datum und Unterschrift auf dem Dokument zu bestätigen.
Anschliessend an den Vortrag konnten die Zuhörer noch Fragen stellen, wovon sie auch rege Gebrauch machten. Die Senioren für Senioren dankten Jyrki Schäublin für seine nützlichen und lehrreichen Ausführungen.
Übrigens die KESB sitzt trotzdem am längeren Hebel wie der Referent deutlich machte: «Sie können sich einen ganzen Tag lang bei der Abfassung Ihres Vorsorgeauftrags die Finger wund geschrieben haben. Wenn die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde bei der Überprüfung Ihres gewünschten Vertreters Vorbehalte findet, wird sie jemand anderen für diese Aufgabe bestellen.»
Der Vortrag war öffentlich und die Teilnahme unentgeltlich. Der SfS-Rheinfelden organisiert vier bis fünf unterschiedliche Anlässe pro Jahr. Informationen darüber, gibt es jeweils in den Grossausgaben der Lokalpresse. Wer aus Rheinfelden und über 55 Jahre als ist, kann sich bei SfS-Rheinfelden anmelden.