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Vorsorgeanlass in Rheinfelden: Julia Kiefer veranschaulicht den Weg zu einer eigenen Patientenverfügung SRK. Foto: zVg
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Selbst bestimmen bis zum Lebensende – Vorsorgeanlass des SRK Aargau in Rheinfelden

(srk) Mit einer Patientenverfügung, einem Vorsorgeauftrag und einem Testament kann jede Person sicherstellen, dass ihren Wünschen jederzeit entsprochen wird. Am 29. Juni führte das Aargauer Rote Kreuz zu diesen Vorsorgethemen einen Informationsanlass im Hotel Schützen in Rheinfelden durch.

Ein Unfall oder eine Krankheit können uns schnell in eine Situation bringen, in der wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können. Angehörige müssen dann für uns und über uns entscheiden. Damit es nicht so weit kommt, lud das Aargauer Rote Kreuz zum kostenlosen Informationsanlass zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Erbrecht/Testament ein. Die Veranstaltung im Hotel Schützen in Rheinfelden war mit über 100 Personen ausgebucht. Es war der erste solche Anlass in Rheinfelden. Ein weiterer folgt am 28. September in Aarau.

Grosses Interesse
«Selbstbestimmung ist wichtig. Denn im Ernstfall sind auch Angehörige in einer Ausnahmesituation. Mit der individuellen Vorsorge werden die Angehörigen entlastet. Es ist uns ein Anliegen, dabei neutral zu unterstützen», so Regula Kiechle, Geschäftsführerin des Aargauer Roten Kreuzes. Das Publikum lauschte gespannt den Worten von Sonja Morgenthaler und Julia Kiefer, die beim SRK Kanton Aargau die Beratungen für Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag verantworten. Auch den Input von Martin Burckhardt, Leiter Nachlassplanung bei der Aargauer Kantonalbank (AKB), verfolgten die Anwesenden mit Interesse. Im Anschluss entstand eine rege Fragerunde. Ein von der AKB offerierter Imbiss setzte den Schlusspunkt des informativen Abends.

Bild: Vorsorgeanlass in Rheinfelden: Julia Kiefer veranschaulicht den Weg zu einer eigenen Patientenverfügung SRK . Foto: zVg