(fi) Zum grossen Bedauern der IG Rheinfelden-5G hat der Stadtrat am 11. März das Baugesuch der Salt für eine Mobilfunkantenne auf dem «Feldschlösschen» bewilligt; mit Hinweis auf seine Nichtzuständigkeit für die mit 5G einhergehende Thematik der Strahlenbelastung, wie er der Interessengemeinschaft in einem Schreiben auf Anfrage mitteilte. Es gebe aber auch Erfreuliches, wie Peter Koller von der IG Rheinfelden-5G in seiner Mitteilung an die Medien schreibt.
Die Aussage des Stadtrats könne man so stehen lassen, so Koller, sie weise auf die dem Bewilligungsprozedere hinterlegte inhärente Grundproblematik hin. «Um diese «Blackbox» öffnen und deren darin enthaltenen Bemessungsvorgaben des Bundes auf den Prüfstand stellen zu können, bliebe nur noch der Gang durch die Gerichtsinstanzen», macht er deutlich.
Der Bundesrat definiere mit Verordnungen, wie mit den im Umweltschutzgesetz vorgegebenen Grenzwerten zum Schutz von Mensch und Natur in der Praxis umgegangen werden soll. International gebe es im 5G-Bereich dazu noch keinen Standard. So nutze er seinen Spielraum und definiere eine Bemessungsweise die es erlaube, mit dem sogenannten Korrekturfaktor den Grenzwert zeitweilig um das Mehrfache zu überschreiten. «Ganz im Sinne der stürmenden Mobilfunklobby – das Parlament schweigt», so Koller.
Die Überwachung im Vollzug übertrge er auf die Kantone, welche diese Vorgaben sakrosankt umsetzten und die Gemeinden darauf hinwiesen, dass sie dazu nichts zu sagen hätten. «In ihrer Funktion als Kontrollinstanz passieren dann immer wieder gravierende Fehler, sei es in der Berechnung der Grenzwerte oder in Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse. Darauf haben wir auch in diesem Baugesuch mehrfach hingewiesen», betont Koller.
«Wir zeigten auf, dass mit den dem Baugesuch zugrunde liegenden mangelhaften Plänen die Kantonale NIS-Fachstelle ihren Auftrag der Vorsorge nach Umweltschutzgesetz nicht erfüllen konnte und die Arbeitsplätze möglicherweise über dem Grenzwert belastet sind; der Ruf blieb ungehört. Der Gemeinde sind hier die Hände gebunden. Um die Möglichkeit für unser Recht offen zu halten, bliebe also nur noch der beschwerliche und kostspielige Gang durch die Gerichtsinstanzen.» Dies sei die eine Seite dieser Bewilligung. Die erfreuliche Botschaft sei, dass der Stadtrat in seinem Schreiben die im Volksmund bekannte, sogenannte «Bagatellbewilligung» ablehne; eine direkte Absprache zwischen Mobilfunkbetreiber und Kanton zur Einführung des erwähnten Korrekturfaktors. Diese würde es erlauben, an Volk und Gemeinde vorbei – ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren – später auch bei dieser Antenne den Grenzwert indirekt massiv zu lockern. «Vom Bundesrat in einer Verordnung so festgelegt und leider in vielen Kantonen Praxis. Der Stadtrat hat diesem Vorgehen eine glasklare Absage erteilt», freut sich Koller. Er verlange Mitsprache und schreibe, Zitat: «Sollte die Mobilfunkanbieterin nachträglich einen Korrekturfaktor beanspruchen wollen, wird der Gemeinderat daher die Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens verlangen». Nachzulesen im aufschlussreichen Brief des Stadtrates auf der Website der IG Rheinfelden-5G, ein Brief welcher auch zur Info an den Kanton ging.
Für Peter Koller und die IG Rheinfelden-5G bleibt als positives Fazit: «Ein klares Signal aus Rheinfelden nach Aarau, wofür wir uns im Namen vieler besorgter Mitbürger beim Stadtrat herzlich bedanken. Die Frage steht allerdings im Raum, ob diese Botschaft auch in der Hauptstadt ankommen wird.»