Publikation Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022: Gestützt auf §26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung von Mittwoch, 7. Dezember 2022, hiermit veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2022; 2. Genehmigung des Budgets 2023; 3. Genehmigung eines Verpflichtungskredits über CHF 780'000.00 für die Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen Magdenerbach; 4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits über total 4.048 Mio. Franken für die Sanierung verschiedener Gemeindestrassen und Werkleitungen zwischen Augarten und Kloosfeld im Zuge der Realisierung der Wärmezentrale Chloosfeld; 5. Genehmigung eines Verpflichtungskredits über 4.3 Mio. Franken für die Eigentrassierung des öffentlichen Verkehrs zwischen Kaiseraugst und Rheinfelden sowie eines Verpflichtungskredits über CHF 800'000.00 für die Radwegverbindung zwischen S-Bahnhaltestelle Augarten und Areal Weiherfeld West; – Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2023. Rheinfelden, 15. Dezember 2022, Der Gemeinderat
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission der Einwohnergemeinde vom 12. März 2023 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/25; Anmeldeverfahren
Nach der Demission von Herrn Peter Müller und von Herrn Robin Carrard findet am 12. März 2023 die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2022/25 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der stadteigenen Homepage www.rheinfelden.ch geladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Rheinfelden, 5. Dezember 2022 – Wahlbüro Rheinfelden
Reduzierte Schalteröffnungszeiten infolge Betreibungsferien und Feiertag
Montag 19. Dezember 2022 bis Freitag, 30. Dezember 2022: 08.00 – 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen – Am Montag 26. Dezember 2022 und Montag, 02. Januar 2023 bleibt das Amt infolge Feiertag den ganzen Tag geschlossen. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten, nach telefonischer oder schriftlicher (per Mail) Vereinbarung. 061 836 18 80,
Neujahrsempfang 2023 - Einladung an die Bevölkerung
Nach zwei Jahren pandemiebedingtem Unterbruch freut sich der Stadtrat, die Bevölkerung von Rheinfelden erneut zum öffentlichen gemeinsamen Neujahrsempfang der beiden Städte Rheinfelden am Freitag, 13. Januar 2023, 19.30 Uhr in Rheinfelden (Aargau) in den Bahnhofsaal einzuladen. Nach den Neujahrsansprachen findet ein Stehapéro statt, welcher Gelegenheit zur Pflege der gesellschaftlichen Kontakte bietet. Das Capriccio Barockorchester aus Rheinfelden umrahmt den Anlass musikalisch. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie Ihre Einladungskarte im Stadtbüro im Rathaus spätestens bis zum 5. Januar 2023 abzuholen. Die Zahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Auf Ihre zahlreiche Teilnahme freut sich der Stadtrat Rheinfelden
Rheinfelden Haushaltkehrichtsammlung 2023
Die Bevölkerung im GAF Verbandsgebiet wächst, es fällt mehr Abfall an und die Entsorgungsfirmen müssen sich entsprechend organisieren. Deshalb passt der GAF im Verbandsgebiet die Kehrichttouren ab 2023 an. Ab 1. Januar 2023 sammeln wir in Rheinfelden an folgenden Tagen: > Tour A neu am Mittwoch (bisher am Dienstag); > Tour C neu am Mittwoch (bisher am Freitag); > Tour B bleibt am Donnerstag; Die Angaben, in welchen Strassen an welchem Tag gesammelt wird, werden wie immer im Strassenverzeichnis des GAF-Recycling- und Entsorgungskalenders publiziert. Dieser wird in diesen Tagen in alle Haushalte und Betriebe verteilt. Weitere Angaben können auch der GAF Homepage unter Entsorgung/Entsorgung Gemeinden/Abfallkalender Rheinfelden entnommen werden. Besten Dank für Ihr Verständnis. GAF & Stadt Rheinfelden
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 21. Dezember. Bitte stellen Sie den Kunststoffsammelsack am Vorabend frühestens ab 19.00 Uhr bis spätestens 07.00 Uhr am jeweiligen Sammeltag am Strassenrand bereit. Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack des GAF. Verkaufsstellen sind: Altstadtpapeterie Jäger / Bioladen zum Nektar / Coop Pronto, Tankstelle / Denner Satellit L’Orsastrasse / Kiosk Migros / Landi Frila Rheinfelden-Ost / TopPharm Kapuziner Apotheken Salmenpark und Stadtweg / Städtlikiosk Marktgasse 8, Coop Salmenpark. GAF
92. Marsch, Männerchor
7. Bözer-Bummel, 92. Marsch, Männerchor Rheinfelden, zu Pfister’s Lindenhof 2, Bözen, Samstag 7. Januar 2023, Start 14.25, Bahnhof SBB Rheinfelden – Am Samstag, 07. Januar 2023 findet unser traditioneller Bözer- (alt Elfinger-) Bummel statt. Abfahrt: 14.25 ab Bahnhof Rheinfelden, nach Frick – Herznach-Post, Wanderung nach Zeihen, kurzer Marschhalt im Rössli, dann auf den Bauernhof von Pfisters, Lindenhof 2, Bözen, dann zum Pöschtli nach Bözen. Ehemalige, Passivmitglieder, Gönner und weitere Gäste sind auch dieses Jahr sehr willkommen. Jeder löst sein Billett selber, Tageskarte TNW mit Halbtax Fr. 12.10, Tageskarte ohne Halbtax Fr. 18.70. TNW-Abo-Inhaber und GA SBB selbstverständlich gratis. Anmeldungen per Mail an
Jahrgänger-Treff der 1944er
Wie anlässlich unseres Raclette-Essens (inkl. Eierkirsch!) abgemacht, treffen wir uns ab 2023 jeweils am 1. Donnerstag im Monat, also erstmals am 5. Januar 2023, im Bistro des Tertianums/ Salmenpark um 14.30 Uhr zu einem ungezwungenen Beisammensein – wer will, wer kann, wer Lust hat. Schön, wenn wir uns immer wieder mal sehen können! Herzliche Grüsse, frohe Festtage und schon heute: Es guets Neuis! Ursi + Klaus