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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 49-2022

Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch-Nr.: 2022-117
Gesuchstellende: Eva und Goran Petrovic, Säckingerstrasse 1, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Im Hard 7; Parzelle-Nr.: 574 (2666); Umschreibung Bauvorhaben: - Art: Einbau einer Fenstertüre an der Ostfassade; - Nutzung: Wohnen; - Masse: 3.0 m × 2.36 m (B × H)
Baugesuch-Nr.: 2022-118
Gesuchstellerin: Chirurgie Nordwestschweiz AG, Kaiserstrasse 1, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Kaiserstrasse 3; Parzelle-Nrn.: 272; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Leuchtende Geschäftsbeschriftung an der Nordwestfassade über dem Erdgeschoss; Masse: 6.50 m × 0.58 m (B × H); Weitere Angaben: Homogene Marken-LED zur Ausleuchtung, Schriftzug: «Venen – Zentrum»; Kantonale Zustimmung: Erforderlich
Baugesuch-Nr. 2022-119
Gesuchstellerin: FR Immobilien AG Rheinfelden, c/o Densa Immobilien AG, Neuhausstrasse 32, 4057 Basel; Lage Baugrundstück: Fassbindstrasse 6; Parzelle-Nr.: 83; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Umnutzung einer Wohnung im 1. Obergeschoss in eine Kinderkrippe; Nutzung: Dienstleistungen; Weitere Angaben: Markierung eines zusätzlichen Parkfelds entlang der Fassbindstrasse. Keine baulichen Massnahmen. Kantonale Zustimmung: Erforderlich
Baugesuch-Nr.: 2022-120
Gesuchstellerin: AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau; Lage Baugrundstück: Theodorshofweg 20 / 22; Parzellen-Nr.: 1604 und 1645; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Verbreiterung der Werkstrasse; Weitere Angaben: Provisorische Zufahrt zum Theodorshofweg während Bauarbeiten. Rückbau eine Rabatte mit Baum, neue Stützmauer 3.66 m × 0.60 m (L × H).; Kantonale Zustimmung: Erforderlich – Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 9. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023

Publikation Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022
Gestützt auf §26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und §15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2022 hiermit veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2022; 2. Genehmigung des Budgets 2023; Die Beschlüsse werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. – Ablauf der Referendumsfrist: 9. Januar 2023 – Rheinfelden, 8. Dezember 2022 – Der Gemeinderat

Neujahrsempfang 2023 - Einladung an die Bevölkerung
Nach zwei Jahren pandemiebedingtem Unterbruch freut sich der Stadtrat, die Bevölkerung von Rheinfelden erneut zum öffentlichen gemeinsamen Neujahrsempfang der beiden Städte Rheinfelden am Freitag, 13. Januar 2023, 19.30 Uhr in Rheinfelden (Aargau) in den Bahnhofsaal einzuladen. Nach den Neujahrsansprachen findet ein Stehapéro statt, welcher Gelegenheit zur Pflege der gesellschaftlichen Kontakte bietet. Das Capriccio Barockorchester aus Rheinfelden umrahmt den Anlass musikalisch. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie Ihre Einladungskarte im Stadtbüro im Rathaus spätestens bis zum 5. Januar 2023 abzuholen. Die Zahl der Teilnehmenden ist beschränkt. Auf Ihre zahlreiche Teilnahme freut sich der Stadtrat Rheinfelden

Weihnachtsführung
Freitag, 9. Dezember, 17 Uhr, Rathaus. Rundgang dirch die vorweihnachtliche Altstadt. Kosten: Fr. 10.–. Anmeldung empfohlen: www.tourismus-rheinfelden.ch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00.