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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 49-2021

 

Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch Nr.: 2021-129
Gesuchsteller: Wendelspiess Immobilien, Franke-Weg 17, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Quellenstrasse 12; Parzelle: 1615; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Neuauflage wegen Planaustausch: Balkonvergrösserung und Energetische Fassadensanierung; Nutzung: Vergrösserung der bestehenden Balkone (6 Stk.); Grösse: Balkonvergrösserung um: Länge 3.47m, Breite 1.50m; Bauweise: Balkone: Stahlkonstruktion mit integrierten Betonboden und Geländer mit Milchglasfüllung Nord-, Süd- und Westfassade wird mit 10 cm starker Dämmung aufisoliert und verputzt.
Baugesuch Nr.: 2021-137
Gesuchsteller: Isabelle und Roger Schneider, Stadtweg 60, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Stadtweg 60; Parzelle: 2234; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Erstellen eines Aussenschwimmbades mit Wärmepumpe und Sichtschutzwänden; Grösse: Schwimmbad: Länge 7.41m, Breite 3.21m, Tiefe 1.50m; Grösse: Wärmepumpe: Länge 0.89m, Breite 0.43m, Höhe 0.66m; Grösse: Sichtschutzwand 1: Länge 10.70m, Höhe 1.80m; Sichtschutzwand 2: Länge 7.20m, Höhe 1.80m; Bauweise: Fertigschwimmbecken wird bodeneben in den Boden eingelassen; Bauweise: Sichtschutzwand 1: in Metallplatten; Bauweise: Sichtschutzwand 2: in Holzbauweise.
Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 10. Dezember 2021 bis 10. Januar 2022.

Publikation Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021
Gestützt auf §26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung von Mittwoch, 1. Dezember 2021, hiermit veröffentlicht: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2021. 2. Genehmigung des Budgets 2022. 3. Genehmigung eines Verpflichtungskredits über total 4,102 Mio. Franken für die Strassen- und Werkleitungssanierungen Roberstenquartier, zwischen Haldenweg und Theodorshofweg, im Zuge der Erweiterung des Wärmeverbunds Rüchi. 4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits über 1,934 Mio. Franken für die Sanierung der Johanniterkapelle. 5. Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: 5.1 Schulanlage Engerfeld; Projektierungs- und Baukredit Sanierung und Erweiterung; 5.2 Pumpwerk Heimenholz; Umbau und Erweiterung. Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 10. Januar 2022. Die Gemeindeversammlung genehmigte einen Überweisungsantrag, wonach der Gemeinderat der Gemeindeversammlung im Juni 2022 für die Errichtung eines Schulprovisoriums mit 4 Gruppenräumen, bei den Schulanlagen Robersten, einen Verpflichtungskredit zu unterbreiten hat. Diese provisorische Schulbaute soll auf den Beginn des Schuljahres 2022/23, im Sommer 2022, bezugsbereit sein. Rheinfelden, 9. Dezember 2021. Der Gemeinderat

Statt Neujahrsempfang – Bürgerempfang im Frühjahr
In Anbetracht der aktuellen Corona-Lage sagen die beiden Rheinfelden den für Anfang Januar geplanten gemeinsamen Neujahrsempfang ab. Stattdessen wird es im Frühjahr einen gemeinsamen Bürgerempfang geben. «Es tut uns im Herzen weh, dass wir nun bereits zum zweiten Mal in Folge den gemeinsamen Neujahrsempfang absagen müssen», erklärt Oberbürgermeister Klaus Eberhardt. Beiden Städten sei es ein grosses Anliegen, das Zusammenkommen im Frühjahr, wenn sich die Corona-Lage wieder entspannt hat, «nachzuholen». «Ich freue mich, dass unsere Schwesterstadt die Idee eines gemeinsamen Bürgerempfangs im Frühjahr spontan mitträgt und danke für das Verständnis auf Schweizer Seite», so Eber­hardt.

Weihnachtsführung
Freitag, 10. Dezember, 18 Uhr, Rathaus. Rundgang durch die vorweihnachtliche Altstadt. Kosten Fr. 10.–. Anmeldung erforderlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00.