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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 45-2022

Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch Nr.: 2022-099
Gesuchsteller: Schweizer Salinen AG, Rheinstrasse 52, 4133 Pratteln; Lage Baugrundstück: Riburgerstrasse; Parzelle: 775; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Zwei Rohsoletanks in bestehender Auffangwanne (Tanks-Nr. 3 und 4); Nutzung: Industrie; Dimensionen: H = 24.0 m, D = 14.0 m; Material: Stahl; Kantonale Zustimmung: Erforderlich
Baugesuch Nr.: 2022-105
Gesuchsteller: Feldschlösschen Supply Company AG, Theophil Roniger-Strasse, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Theophil-Roniger-Strasse 43; Parzelle: 96; Umschreibung Bauvorhaben: - Art: Rückbau des Braumeisterhauses (Geb.-Nr. 518); - Weitere Angaben: Neue Grünfläche mit Böschung, Verbreiterung der Strasse.
Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 11. November 2022 bis 12. Dezember 2022

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission der Einwohnergemeinde vom 12. März 2023 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/25; Anmeldeverfahren
Nach der Demission von Herrn Peter Müller findet am 12. März 2023 die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2022/25 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der stadteigenen Homepage www.rheinfelden.ch geladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Rheinfelden, 7. November 2022 Wahlbüro Rheinfelden

Einladung zur Blutspendeaktion in Rheinfelden, 17.11.22
Am Donnerstag, 17. November, zwischen 16.30 und 20 Uhr findet die nächste Blutspendeaktion statt, wie immer im Treffpunkt der Röm.-Kath. Kirchgemeinde an der Hermann-Keller-Str. 10. Organisiert wird der Anlass vom Blutspendezentrum SRK beider Basel und dem Gemeinnützigen Frauenverein Rheinfelden. Für die Verpflegung (auch vegan) ist gesorgt.
Herbst – Zeit zum Blut spenden! Lasst uns gemeinsam die Blutvorräte in der Region Basel füllen!
So beginnt der neue Spendenaufruf auf der Website des Blutspendezentrums SRK beider Basel. Angesichts der derzeit steigenden Zahlen von Grippe- und Covid-19 Erkrankungen braucht es dringend Blut von möglichst vielen gesunden Spenderinnen und Spendern! Sind Sie gesund und ohne Erkältungssymptome, mindestens 18 Jahre alt und 50 kg schwer, dann können Sie grundsätzlich spenden. Nach einer Covid-19-Impfung gilt weiterhin eine Wartefrist von 48 Stunden. Weitere Spendekriterien finden Sie auf www.blutspende-basel.ch unter «Kann ich spenden?». Geben Sie Ihr Blut für Menschen, die darauf angewiesen sind! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. www.frauenverein-rheinfelden.ch

Frauengeschichte(n)
Samstag, 12. November, 14 Uhr, Rathaus. Erfahren Sie mehr über das Leben von Hexen, Künstlerinnen und Adeligen in Rheinfelden, Kosten: Fr. 10.–. Anmeldung erforderlich: www.tourismus-rheinfelden.ch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00.

Jahrgänger 1950
Zum Abschluss hat Martine für unser letztes Datum in diesem Jahr einen langen Tisch im Restaurant Feldschlösschen am Rhein reserviert. Wir treffen uns am Freitag, 25. November, um 19 Uhr zum Nachtessen und frohem Beisammensein. Anmeldeschluss: 20. November bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel.: 061 901 35 34 . Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen, auch von Neuzuzügern.

Kerzenziehen in der Ludothek
Die Ludothek Spieltruhe lädt Sie gerne zum öffentlichen Kerzenziehen im Innenhof der Rindergasse 2, Rheinfelden an folgenden Daten ein: Mittwoch, 23.11.: 14 – 17 Uhr; Samstag, 26.11.: 11 – 17 Uhr; Sonntag, 27.11., 13 – 17 Uhr; Mittwoch, 30.11., 14 – 17 Uhr; Aufgrund des Kerzenziehens entfällt die reguläre Ausleihe vom 23.11. bis 30.11. Ab Samstag, 3.12. sind wir während den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da! Wir freuen uns auf Sie und hoffen, mit diesem besinnlichen Anlass etwas Harmonie und Freude in die Vorweihnachtszeit zu bringen.