Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros der Einwohnergemeinde vom 15. Mai 2022 für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/25; Anmeldeverfahren
Nach der Demission von Frau Christine Marinelli findet am 15. Mai 2022 die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Wahlbüros der Einwohnergemeinde für den Rest der Amtsperiode 2022/25 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 1. April 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder von der stadteigenen Homepage www.rheinfelden.ch geladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Rheinfelden, 12. Januar 2021 – Wahlbüro Rheinfelden
Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch Nr.: 2021-122 Gesuchsteller: Sunrise Communications AG, Thurgauerstrasse 101b, 8152 Glattpark (Opfikon); Lage Baugrundstück: Bahnhofstrasse 26; Parzelle: 59; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Umbau der Senderanlage (5G), Leistungsanpassung, Kürzung; von Antennenmasten, Anpassung der Technikschränke; Grösse: Neue Masthöhe ab OK. Dach von 6.40m; Kantonale Zustimmung: bereits vorhanden, 14. Dezember 2021
Baugesuch Nr.: 2021-150 Gesuchsteller: Gesundheitszentrum Fricktal AG, Riburgerstrasse 12, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Bahnhofstrasse 26; Parzelle: 59; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Einbau einer Arztpraxis im Erdgeschoss, Geschäftsanschrift IAVO; Nutzung: Hausarztpraxis mit Empfangsbereich, Untersuchungsräume; Labor, Wartezonen und sanitäre Räume; Grösse: Nutzfläche Arztpraxis von ca. 292m²; Grösse: Stele: Länge 0.65m, Höhe 1.60m; Grösse: Geschäftsanschrift an Südfassade: Länge 1.70m, Höhe 0.80m; Bauweise: Innenwände in Leichtbauweise, Geschäftsanschrift an Südfassade mit Leuchtschriften, Stele beleuchtet in Metall vor der Ostfassade und drei Geschäftsanschrift-Folien an Glas-Metall-Anbau; Weitere Bemerkungen: Einbau Arztpraxis alles innerhalb Gebäudevolumen; Kantonale Zustimmung: Verkehrsrechtliche Zustimmung notwendig; Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 21. Januar 2022 bis 21. Februar 2022
Sirenenkontrolle 2022
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhalts- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Jahrgänger 1948
Fifty-fifties
Unser nächster Hock findet am Mittwoch, 2. Feb., ab 18.30 Uhr im Restaurant Ticinella in Rheinfelden statt. Anmeldung ist obligatorisch bis 26. Januar an Vreni Isele Tel. 061831 19 24 oder Mail