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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 29-2025

Baupublikationen

Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch-Nr.: 2025-078

Gesuchstellerin: Ortsbürgergemeinde Rheinfelden, c/o Finanzen und Ressourcen, Sektion Liegenschaften, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden Lage Baugrundstück: Heimenholz, Fischerhütte Parzelle-Nr.: 892; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Erneuerung der Stützmauer Hauptmasse: Länge insgesamt 11.0 m; Bauweise: Betonfertigelementen; Weitere Angaben: Rückbau der bestehenden Holz-Stützmauer; Kantonale Zustimmung: Erforderlich.

Baugesuch-Nr.: 2025-079

Gesuchsteller: Stefanie & Thomas Schmelcher, Pappelnweg 34c, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Lindenstrasse 22; Parzelle-Nr.: 2062; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Einbau von zwei Dachflächenfenstern; Masse:Je 1.14 m x 1.18 m (LxH); Weitere Angaben: Jeweils ein Dachflächenfenster auf der nordwestlichen u. südöstlichen Dachfläche. Rückbau eines Dachflächenfensters.

Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 8. Juli 2025 bis 18. August 2025.

Abwasserverband Rheinfelden-Magden; Publikation der Beschlüsse zur Jahresrechnung 2024 und zum Budget 2026

Gestützt auf Art. 15a Abs. 2 der Satzungen des Abwasserverbandes Rheinfelden-Magden werden die nachfolgenden Beschlüsse des Vorstandes des Abwasserverbandes vom 24. Juni 2025 hiermit veröffentlicht: 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024, 2. Genehmigung des Budget 2026. Die Jahresrechnung 2024 und das Budget 2026 können in der Finanzverwaltung der Stadt Rheinfelden während den ordentlichen Bürostunden eingesehen werden. Die beiden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder von einem der beiden Gemeinderäte der Verbandsgemeinden das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können in der Stadtkanzlei Rheinfelden unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Stadtkanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Das Referendumsbegehren mit Unterschriftenlisten wäre der Stadtkanzlei Rheinfelden einzureichen. Ablauf der Referendumsfrist: 15.September 2025. Dienstag, 8. Juli 2025, Vorstand Abwasserverband Rheinfelden-Magden

Die ganze Geschichte - ­Altstadtführung

Erleben Sie unsere Stadtgeschichte. Die klassische Führung durch die Altstadt. Treffpunkt: So, 20. Juli, 14 Uhr, Rathaus; Kosten: Fr. 10.–; Anmeldung empfohlen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00.

Amtliche Vermessung: ­Gebäudenachführung

Als Nachführungsgeometer ist Koch+Partner im Bezirk Rheinfelden von Amtes wegen verpflichtet, die Amtliche Vermessung aktuell zu halten. Die Information über bauliche Veränderungen erhalten wir laufend von der Gemeindebehörde, dem kantonalen Vermessungsamt und der Aargauischen Gebäudeversicherung aufgrund von erteilten Bewilligungen (Baubewilligung, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister). In den nächsten Wochen wird eine Messequipe die für den Plan des Grundbuches relevanten baulichen Veränderungen vor Ort vermessen. Aufgrund der vielen Meldungen ist es nicht möglich, jede Grundeigentümerin einzeln zu orientieren und individuell Termine für die Feldaufnahmen zu vereinbaren. Die Grundeigentümer werden gebeten, den Mitarbeitenden von Koch+Partner den gesetzlich geregelten Zugang zu ihren Grundstücken zu gewähren. Besten Dank im Voraus. Koch+Partner, Magdenerstrasse 2, 4310 Rheinfelden.

Nationalfeiertag

Am 1. August gedenkt die Schweiz dem Bundesbrief aus dem Jahr 1291. Tourismus und Stadt Rheinfelden laden zum Anlass des Nationalfeiertages ab 18.00 Uhr vor der Kurbrunnenanlage ein. Das vollständige Programm ist beim Stadtbüro beziehbar oder ab der Homepage www.tourismus-rheinfelden.ch herunter zu laden. Damit das Feuerwerk, welches um 23 Uhr gezündet wird, auf dem Inseli vorbereitet und aufgebaut werden kann, wird das Inseli am Freitag, 1. August, ab 14.00 bis 24.00 Uhr gesperrt sein. Anlässlich des Nationalfeiertages ist die Altstadt mit einer Festbeflaggung dekoriert. Einer langjährigen und schönen Tradition folgend laden wir die gesamte Bevölkerung ein, ihre Häuser/Wohnungen ebenfalls zu beflaggen. Der Gemeinderat

Jahrgänger 1936

Wir treffen uns zu einem gemütlichen Hock am Mittwoch, 6. August, ab 15 Uhr im Restaurant Schützen Rheinfelden.Anmeldung ist nicht erforderlich.