Der Gemeinderat hat am 26. Mai 2025 folgenden Beschluss gefasst: Gestaltungsplan B: Bahnhofsaal mit folgenden Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage: • § 16 Abs. 1 SNV; Erhöhung der Breite des «Freihaltebereichs Hochhecke» auf 8.50 Meter sowie Präzisierung der Vorgaben zum Fledermausschutz während der Bauphase; • § 16 Abs. 2 SNV; Ergänzung der Bestimmungen bezüglich Störung der Leitfunktion des «Freihaltebereichs Hochhecke» durch Lichtimmissionen; • § 16 Abs. 3 SNV; Erhöhung der Anzahl Hochstamm-Laubbäume zur Unterstützung der Leitfunktion für Fledermäuse; • § 16 Abs. 4 SNV; Ergänzung der Bestimmungen zum Fledermausschutz während der Bauphase; • § 16 Abs. 5 SNV; Verpflichtung zum Nachweis des Schutzes der Fledermäuse vor Lichtimmissionen mittels einem Lichtkonzept; • § 16 Abs. 6 SNV; Verpflichtung zum Beizug des kantonalen Fledermausschutzbeauftragten bei der Gestaltung des Aussenraums im Bereich der Flugschneise der Fledermäuse sowie bei der Umsetzung des Lichtkonzepts, ebenso wie zur dauerhaften Einhaltung der gestalterischen Vorgaben und des Lichtkonzepts; • § 17 Abs. 1 SNV; Präzisierung bezüglich der Beleuchtungen in die Flugschneise der Fledermäuse; • § 26 Abs. 1 SNV; Präzisierung zur Versionierung der Vorgaben bezüglich Energieeffizienz; • Anpassung des Situationsplan bezüglich Erhöhung der Breite des «Freihaltebereichs Hochhecke» auf 8.50 Meter, Reduktion der Baufelder C und D sowie Lage der Hochstamm-Laubbäume; • Nachführung des Planungsberichts gemäss Art. 47 RPV bezüglich der vorgenommenen Änderungen (Inhalt orientierend); • Anpassung des Richtprojekts bezüglich der Erhöhung der Breite des «Freihaltebereichs Hochhecke» auf 8.50 Meter, Reduktion der Baufelder C und D sowie Ausgestaltung der Flugschneise der Fledermäuse (Inhalt wegleitend); Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist: a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf dem Stadtbauamt eingesehen werden. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG). Rheinfelden 04. Juni 2025 – Der Gemeinderat
Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch-Nr.: 2025-043
Gesuchstellerin: Waldseilpark Rheinfelden GmbH in Gründung: - Adventure Coaching & Rope Solutions GmbH; - Adrian Lötscher GmbH; - Ortsbürgergemeinde Rheinfelden, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Querweg; Parzelle-Nr.: 1857; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Erstellen und Betreiben eines Waldseilparks; Hauptmasse: Diverse Plattformen bis zur Grösse von 93 m² in einer Höhe ab 4.00 m; Betriebsbaracke 29 m² Höhe bis 4.00 m; Weitere Angaben: Betriebskonzept liegt vor Kantonale Zustimmung: Erforderlich
Baugesuch-Nr.: 2025-071
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Rheinfelden, Stadtbauamt, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Engerfeldstrasse 18-24; Parzelle-Nr.: 631; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Neue Umgebungsgestaltung Schulanlage; Masse: Aufenthaltshäuschen 6.00 m × 3.00 m × 2.80 m (LxBxH), 2 Velohäuschen 11.50 m × 3.00 m × 2.80 m (LxBxH); Weitere Angaben: Rückbau von Asphaltflächen, Neue Bepflanzungen; • Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 13. Juni 2025 bis 14. Juli 2025
Die Wasserversorgung Rheinfelden informiert:
Trinkwasserqualität 2025 in Rheinfelden; Versorgte Einwohner ca. 13’700 (im eigenen Versorgungsgebiet); Hygienische Beurteilung: Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei. Und für den vorgesehenen Zweck uneingeschränkt nutzbar; Physikalisch-Chemische Beurteilung: Die chemischen Anforderungen an das Trinkwasser werden gemäss der Lebensmittelgesetzgebung vollumfänglich erfüllt.; Chlorothalonil: Die Rückstände vom Pflanzenschutzmittel und dessen Abbaustoffe sind auch im Rheinfelder Grundwasser aufzufinden. Alle Grenzwerte wurden eingehalten; Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS): Alle Werte liegen deutlich unter dem Höchstwert die meisten sogar unterhalb der Nachweisgrenze. Behandlung des Wassers: Das Trinkwasser ist bereits bei der Förderung von einwandfreier Qualität. Es ist deshalb keine Behandlung notwendig.; Wasserhärte: Die Gesamthärte liegt bei ca.25.3°fH und wird als hart eingestuft. Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung gemäss Verpackung.; Herkunft des Wassers zur Zeit der Berichterstattung: 65% aus Grundwasserfassungen Heimenholz, 23°fH | 35% aus Quellwasserfassungen Weiherfeld, 30°fH; Sonstiges: Der Quellwasserzufluss hat sich stabilisiert; Probenehmer: Herr S. Zwimpfer, Amt für Verbraucherschutz AVS | Herr R. Gashi, WV Rheinfelden; Weitere Auskünfte: Wasserversorgung Rheinfelden, Riburgerstr. 6, 4310 Rheinfelden, Tel. 061 836 92 47; Labordaten: www.trinkwasser.ch unter Eingabe der Postleitzahl
Jugendfest 2025 – Einschränkungen und Beflaggung
Am Samstag, 21. Juni findet das städtische Jugendfest unter dem Motto «Mir sind Füür und Flamme» statt. Die Festivitäten mit Musik finden in der Altstadt um den Hauptwachplatz, auf dem Dach des Rhein-Parkings und dem Schützenparkplatz statt. Für den Festbetrieb ist eine Freinacht bis 02.00 Uhr bewilligt. Die Bahnhofstrasse wird am 21. Juni ab 07.00 Uhr bis 22. Juni, 09.00 Uhr und der Schützenparkplatz von Montag, 16. bis und mit Montag, 23. Juni gesperrt. Der traditionelle Umzug führt auch zu temporären Strassensperrungen und Einschränkungen im grenzüberschreitenden Busverkehr. Am 21. Juni von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr; • wird die Habich-Dietschy-Strasse gesperrt (ausgenommen Zufahrt zu den Aussenparkplätzen im Salmenpark). • verkehrt des Südbadenbus nicht grenzüberschreitend, sondern im Schlaufenbetrieb (Schlaufe 1: Deutschland; Schlaufe 2: Schweiz) und fährt folgende Haltestellen nicht an: Alter Zoll/Untere Marktgasse (CH), Habich-Dietschy-Straße (CH) und Albrechtsplatz (CH). • sind Zu- und Ausfahrten in das Parkhaus Rhein-Parking ausschliesslich über die Bahnhofstrasse möglich. • wird die alte Rheinbrücke für den motorisierten Individual- und öffentlichen Verkehr gesperrt. Anlässlich dieses Anlasses ist die Altstadt und das Rathaus mit einer Festbeflaggung dekoriert. Einer langjährigen und schönen Tradition folgend, laden wir die Bevölkerung ein ihre Häuser/Wohnungen ebenfalls zu beflaggen. Weitere Informationen unter www.jufe.ch. Der Gemeinderat
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 18. Juni. Bitte stellen Sie den Kunststoffsammelsack am Vorabend frühestens ab 19 bis spätestens 7 Uhr am jeweiligen Sammeltag am Strassenrand bereit. Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack des GAF. Verkaufsstellen sind: Coop Pronto, Tankstelle / Denner Satellit L’Orsastrasse / Denner Augarten / Park Drogerie Lindenstrasse (in der Migros) / Landi Frila Rheinfelden-Ost / TopPharm Kapuziner Apotheken Salmenpark und Stadtweg, Coop Salmenpark / Toni’s Marktplatz, Marktgasse 8b. GAF
Rudolf von Rheinfelden
Der erste deutsche Gegenkönig - spannend und dramatisch - Schauspielführung Treffpunkt: Sa, 14.Juni, 14 Uhr, Rathaus; Kosten: Fr. 20.–; Anmeldung empfohlen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 061 835 52 00
53-iger Jahrgänger-Treffen
Donnerstag 26. Juni, Führung im Bruno Weber Park (Wenn Kunst zum Erlebnis wird) Begleitpersonen dürfen auch teilnehmen. Treffpunkt: 12.40 Uhr Rheinfelden Bahnhof; Zug, Abfahrt 12.50 Uhr, Führung ab 14.20 Uhr ca. 1-1/2 Std. Rückfahrt: 17.02 Uhr, anschl. Essen im Rest. Bahnhof Kaiseraugst, 18.30 Uhr. Zugbillett: Hin und Zurück / Rheinfelden bis Dietikon-Weinberg, löst jeder selber; Anmeldung bitte bis Do 19. Juni an E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel: 079 372 64 16 oder WhatsApp.
Jahrgang 1958
Am Dienstag, 17.6., machen wir einen Tagesausflug nach Uetliberg / ZH. Wir treffen uns direkt um 9.15 Uhr am Bahnhof Rheinfelden. Abfahrt 9.25 Uhr. Ankunft 11.16 Uhr in Uetliberg. Fahrkarten bitte selbst besorgen. Essen gibt es im Berggasthaus. Programm ist individuell. Rückreise ab Uetliberg 14.22 Uhr. Via ZH/Schweighof und Rheinfelden an 16.33 Uhr. Neuzuzüger sind herzlich willkommen. Keine Anmeldung erforderlich. Wir freuen uns über rege Beteiligung. Alex und Anne Marie.
Wandergruppe Rheinfelden
Am Donnerstag, 19. Juni, wird folgende Wanderung durchgeführt: Seelisberg - Emmetten - Beckenried. Abfahrt um 6.50 Uhr, Bahnhof Rheinfelden SBB. Früheste Ankunft in Rheinfelden um 19.24Uhr. Mittelschwere Wanderung, Stöcke sind empfohlen. Hm. +350m / -670m, Distanz, 12 km, Dauer ca. 3 Std. 45 Min. Das Billett wird vom Wanderleiter besorgt. Anmeldung bis am Montag den 16. Juni bis 17 Uhr bei André Grütter, Tel. 061 831 16 62, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Jahrgänger 1945
Mittagessen im Restaurant Schiff Möhlin – • Gruppe 1 fährt mit dem Bus um 12.30 Uhr ab Bahnhof Rheinfelden nach Möhlin, Haltestelle Volg ( 2 Zonen ) und geht ein paar Schritte zu Fuss ins Rest. Schiff. • Gruppe 2 trifft sich um 11.45 Uhr vor dem Friedhofeingang, Riburgerstrasse in Rheinfelden und geht zu Fuss (ca. 1 Std.) durch den Wald ins Rest. Schiff. Dort nehmen wir gemeinsam ein Mittagessen ein, bei schönem Wetter im Garten, jeder bezahlt seine Mahlzeit und Gertränk selber. Anmeldung bis Samstag 21.6.2025 an: Romy Kaufmann, Tel. 061 831 22 08 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder bis 26.6. an Hans Koch, Tel. 061 831 69 66 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Neuzuzüger sind herzlich willkommen.
Einladung zur 158. Generalversammlung des TSV Rheinfelden
Der Vorstand des TSV Rheinfelden lädt alle Ehren-, Frei-, Aktiv- und Passivmitglieder zur ordentlichen Generalversammlung am Freitag, 4. Juli 2025 im neuen Clubhaus des FC Rheinfellden beim Schiffacker in Rheinfelden ein. Eintreffen ab 18.30, Versammlungsbeginn 19 Uhr. Wir freuen uns das vergangene Vereinsjahr Revue passieren zu lassen. Anträge von Mitgliedern bezüglich der Generalversammlung sind bis spätestens Freitag, 20. Juni, schriftlich an den Präsidenten praesident@tsvrheinfelden zu richten.