Baupublikationen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden.
Baugesuch Nr.: 2021-147 Gesuchsteller: Katharina und David von Arx, Mattenweg 12, 4310 Rheinfelden; Lage Baugrundstück: Mattenweg 12; Parzelle: 1324; Umschreibung Bauvorhaben: Art: Heizungsersatz: Luft / Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät vor der Nordfassade, Rückbau der Gasheizung; Grösse: Aussengerät: Länge 1.49m, Breite 0.60m, Höhe 1.20m mit Sockel; Auflageort: Stadtbauamt Rheinfelden; Einwendungsstelle: Gemeinderat Rheinfelden; Auflage-/Einwenderfrist: 14. Januar 2022 bis 14. Februar 2022
Aufhebung von Grabstätten auf dem Waldfriedhof
Nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeit bzw. Konzessionsdauer von 25 Jahren werden die Reihen-Erdgräber, die Reihen-Urnengräber und die Urnennischen mit den Erstbestattungen vom Jahr 1996 per Mitte März 2022 aufgehoben. Ebenso werden nach Ablauf der ordentlichen Ruhezeit bzw. Konzessionsdauer von 20 Jahren die Reihen-Urnengräber und die Urnennischen mit den Erstbestattungen vom Jahr 2001 per Mitte März 2022 aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmale und Bepflanzungen bis spätestens Ende Februar 2022 von den aufzuhebenden Grabstätten zu entfernen. Andernfalls erfolgt die Abräumung durch die Friedhofgärtner. Auskunft über die mögliche Verlegung von nachträglich in bestehenden Gräbern oder Urnennischen beigesetzten Aschenurnen erteilt das Bestattungs- und Nachlassamt. Soweit möglich werden die Angehörigen auch schriftlich benachrichtigt. Rheinfelden, 7. Januar 2022. Der Gemeinderat
Papiersammlung
Ausgeführt durch die Jubla – Samstag, 15. Januar (vor 08.00 Uhr an den üblichen Sammelplätzen) Wir bitten Sie, das Papier in gut verschnürten, handlichen Bündeln (max. 4 kg) bereitzustellen. Papiertaschen und Kartonschachteln sind nicht erlaubt und werden stehen gelassen. Für das korrekte Bereitstellen des Altpapiers danken Ihnen die Papiersammler/Innen! Nur in Ausnahmefällen wird Altpapier am Wohnort abgeholt.
• Kontakt-Telefon von 13.00 – 16.00 Uhr: Luca Simmen (078 932 30 23) • Florian Deuber (Stv.) (076 583 65 72)
Kartonsammlung
Dienstag, 18. Januar – für Einwohner und Gewerbe der Stadt Rheinfelden. Bitte Karton nicht vor die Kehricht-Container stellen. Bereitstellung Karton, gebündelt oder in Containern: bis spätestens um 07.00 Uhr am Abfuhrtag. Besten Dank! GAF
Kunststoffsammlung
Mittwoch, 19. Januar – Bitte stellen Sie den Kunststoffsammelsack am Vorabend frühestens ab 19.00 Uhr bis spätestens 07.00 Uhr am jeweiligen Sammeltag am Strassenrand bereit. Bitte verwenden Sie ausschliesslich den gelben Sammelsack des GAF. Verkaufsstellen sind: Altstadtpapeterie Jäger / Bioladen zum Nektar / Coop Pronto, Tankstelle / Denner Satellit L’Orsastrasse / Kiosk Migros / Landi Frila Rheinfelden-Ost / TopPharm Kapuziner Apotheken Salmenpark und Stadtweg / Städtlikiosk Marktgasse 8, Coop Salmenpark. GAF
Digitalradio löst das UKW-Radio auf dem Kabelnetz ab
Die Digitalisierung macht auch vor dem Radio nicht halt. Am 22.02.2022 endet die UKW-Signalverbreitung über das Kabelnetz. Alle Sender bleiben jedoch weiterhin als digitale Radiosender verfügbar. Damit reagiert das Kabelnetz auf den stetig wachsenden Datenverkehr und schafft Platz um auch in Zukunft schnelle Internetverbindungen zur Verfügung stellen zu können. Das digitale Radio (DVB-C-Radio) ist auf dem Kabelnetz bereits seit dem Jahr 2001 verfügbar und umfasst heute über 150 Sender. Auch die bis anhin über UKW verbreiteten 43 Sender sind seit vielen Jahren Bestandteil des digitalen Radioangebots und wurden seither somit doppelt verbreitet.
Wer ist betroffen
Wer ein UKW-Radio mittels Antennenkabel an der Kabeldose angeschlossen hat, muss bis zum 22.02.2022 umstellen. Dass Sie UKW hören, erkennen Sie auch an der angezeigten Empfangsfrequenz welche zwischen 87.75 MHz und 107.75 MHz liegt. Wer Radio über den TV hört, über eine Radio-Set-Top-Box, das Radiosignal mit einer Antenne aus der Luft bezieht (DAB+ oder UKW) oder Radio über das Internet (WLAN) empfängt, ist von dieser Umstellung nicht betroffen.
Analoge Stereoanlagen mit Radio-Set-Top-Box aufrüsten
Wer eine analoge Stereoanlage über die Kabeldose angeschlossen hat und weiterverwenden möchte, kann eine Radio-Set-Top-Box zwischen Dose und Stereoanlage schalten. Die Bedienung erfolgt dann neu über die Set-Top-Box, die Tonausgabe erfolgt über Ihre bestehende Stereoanlage. Eine optimale Lösung dafür ist die Radio-Set-Top-Box TechniSat Cablestar 100 (2. Generation). Diese kann bei ImproWare telefonisch unter 061 826 93 07 bestellt werden oder direkt im Shop von breitband.ch (Zurlindenstrasse 29, Pratteln) für CHF 62.50 abgeholt werden.
Weitere Möglichkeiten für Ihren Radioempfang
Neben der Verwendung einer Radio-Set-Top-Box gibt es heute folgende Möglichkeiten Radio zu hören: • Ihr TV-Gerät, welches am Kabelnetz angeschlossen ist, empfängt neben den über 300 digitalen TV-Sender auch über 150 digitale Radiosender. • Mit der ReplayTV-Box von breitband.ch empfangen Sie ebenfalls das komplette Senderangebot. • Mit jedem Handelsüblichen DAB+ Radio empfangen Sie eine Vielzahl von Radiosendern über die Luft. • Mit jedem Handelsüblichen (WLAN-)Internetradio in Kombination mit einem Internet-Abo von breitband.ch können Sie zehntausende Sender aus der ganzen Welt streamen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.gga.pratteln.ch sowie www.breitband.ch/ukw.