(pd) Die Nachmeldefrist für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (90 Prozent) am Bezirksgericht Rheinfelden ist unbenutzt verstrichen.
Am Bezirksgericht Rheinfelden wurde infolge der anstehenden Pensionierung des Gerichtspräsidenten Daniel Gasser eine Gerichtspräsidiumsstelle (90-Pronzent-Pensum) für den Rest der Amtsperiode 2021/2024 zur Wahl ausgeschrieben. Im ersten Wahlgang vom 12. März 2023 erreichte keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr.
Für den zweiten Wahlgang ging bis zum Ablauf der Anmeldefrist vom 22. März eine Kandidatur ein. In der Folge wurde eine Nachmeldefrist bis heute, 29. März, 12 Uhr angesetzt. Es trafen keine weiteren Anmeldungen ein. Somit wird folgender Kandidat als in stiller Wahl gewählt erklärt: Björn Bastian, Rheinfelden (SP), als Gerichtspräsident am Bezirksgericht Rheinfelden (90 Prozent). Foto: zVg