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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 5-2023

Sirenentest vom 1.2.2023

Heute Mittwochnachmittag, 1. Februar 2023, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevöl¬kerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sei die App auf Ihr Smartphone: www.alert.swiss. Ausserdem sind in allen Aargauer Gemeinden Notfalltreff-punkte vohanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkt.ch können Sie sich über die Lager der Notfalltreffpunkte informieren. Die Gemeindekanzlei

Baugesuch

Während der öffentlichen Auflage vom 2. Februar bis 3. März 2023 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden: • Bauherrschaft: M. Nickel & M. Erb, Magdenerstrasse 13, 4310 Rheinfelden; Projektverfasser: Staub Architekten AG, Riburgerstrasse 29, 4313 Möhlin; Bauobjekt: EFH; Lage: Am Rai, Parzelle Nr. 320; Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden. Der Gemeinderat

Feuerwehrverein Olsberg

Die vierundzwanzigste Generalversammlung des Feuerwehrvereins Olsberg findet am Freitag, 3. Februar, um 19.30 Uhr im Restaurant Dornhof statt. Das Protokoll der dreiundzwanzigsten Generalversammlung kann ab 19.15 Uhr eingesehen werden. Es sind alle Mitglieder des Feuerwehrvereins sowie alle aktiven und ehemaligen Olsberger Feuerwehrleute, die neu in den Verein eintreten möchten, herzlich eingeladen. Anschliessend gibt es wie immer ein Nachtessen.