Veröffentlichung der Resultate der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Juni 2026
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Für die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. 1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 / Genehmigung 39 Ja-Stimmen; 2. Verwaltungsrechnung 2025 / Genehmigung 33 Ja-Stimmen; 3. Personalreglement mit Stellenplan / Genehmigung Abänderungsantrag: § 11.2 Pensionierung: anstelle «flexible Verlängerung» «befristeter Vertrag für jeweils 1 Jahr bis maximal 70 Jahre». Dem Abänderungsantrag wurde mit 38 Ja-Stimmen zugestimmt. a) Personalreglement 38 Ja-Stimmen b) Anpassung Stellenplan / zusätzliches Pensum für Reinigung/Raumpflege 39 Ja-Stimmen; 4. Einbürgerung / Zusicherung des Gemeindebürgerrechts a) Stefan Beck 38 Ja-Stimmen b) Heike Friedrich-Beck 38 Ja-Stimmen; 5. Schulraumerweiterung + Parkplatzerstellung / Genehmigung a) Planung Schulraumerweiterung - Kreditbegehren über CHF 65‘000 38 Ja-Stimmen b) Realisation Parkplatz - Kreditbegehren über CHF 120‘000 36 Ja-Stimmen. Die Traktanden 1 - 3 sowie 5 unterstehen dem fakultativen Referendum und sind nicht abschliessend genehmigt. Traktandum 4 ist abschliessend genehmigt. Stimmbeteiligung: 16 % Ablauf der Referendumsfrist: 3. August 2026.
Veröffentlichung der Resultate der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. Juni 2026
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden und § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Kurzprotokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 / Genehmigung 28 Ja; Verwaltungsrechnung 2025 / Genehmigung 23 Ja; Wahl Stimmenzähler / Christian Dudler gewählt im 1. Wahlgang 24 Ja; Stimmbeteiligung: 57 %. Alle Traktanden sind abschliessend genehmigt.
Feuerverbot
Es gilt ein Feuerverbot. Das Verbot gilt auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen, auch bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern ist äusserste Vorsicht geboten. Es dürfen kein brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder Waldrändern weggeworfen werden. Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft. Der Gemeinderat
Hecken und Sträucher
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Uebersichtliche Strassenkreuzungen und – einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank! Die Gemeindekanzlei
Geschwindigkeitskontrolle im Bereich Tempo 50
Am Freitag, 19.06.2026 wurde an der Hagachermatt eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Insgesamt wurden 133 Fahrzeuge kontrolliert, wobei vier Übertretungen gemessen wurden. Es lohnt sich, die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten - weiterhin gute Fahrt! Die Gemeindekanzlei
Zmittag auf dem Dornhof
Für alle Olsbergerinnen und Olsberger, die gerne gemeinsam Essen und das gemütliche Zusammensein pflegen, ist am Donnerstag, 9. Juli 2026 von 12.00 - ca. 14.00 Uhr im Restaurant Dornhof wieder ein Tisch reserviert. Es wird ein Tagesmenü serviert, die Kosten werden selber getragen und das Treffen findet in eigener Verantwortung statt. Sind Sie dabei? Das Mittagessen findet jeden zweiten Donnerstag im Monat statt. Bei Fragen gibt Ihnen Yvonne Rutz, Seniorenkontaktstelle, gerne Auskunft.
Ausfall Schalteröffnung während den Sommerferien
Die Schalteröffnung entfällt vom 16. – 31. Juli 2026. Ab dem 3. August 2026 sind wir gerne wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeammann Karl Bürgi, Tel. 079 223 89 12. Pikettnummer bei Todesfällen: An allen arbeitsfreien Tagen ist das Bestattungsunternehmen Bernhard Sutter Bestattungen unter Tel. 079 302 57 58 erreichbar. Es steht den Angehörigen jedoch frei, ein anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen. Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen erholsame Sommertage! Die Gemeindekanzlei