Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Uebersichtliche Strassenkreuzungen und – einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank! Die Gemeindekanzlei
Schwimmbad in Magden
Neu subventioniert die Gemeinde allen Olsberger Einwohnerinnen und Einwohnern 50 % der Kosten für die Eintritts-Abonnemente des Schwimmbads Magden. Bei der Gemeindekanzlei sind keine Abonnemente verfügbar; kaufen Sie die Abonnemente direkt im Schwimmbad Magden. Die Gemeindekanzlei erststattet Ihnen unter Vorweisung der Kaufquittung die Hälfte der Kosten. Die Gemeindekanzlei
Ausfall Schalteröffnung während den Sommerferien
Die Schalteröffnung entfällt vom 18. Juli – 2. August 2024. Ab Dienstag, 6. August 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeammann Karl Bürgi, Tel. 079 223 89 12. Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen erholsame Sommertage! Die Gemeindekanzlei
Geänderte Verkehrsführung während Solsberg Festival
Bitte beachten Sie die geänderte Verkehrsführung (Geschwindigkeitsreduktion, Parkierung) im Bereich Hagachermatt/Mitteldorf während des Solsberg Festivals vom 27. Juni bis 6. Juli 2024. Die Gemeindekanzlei
Baugesuch
Während der öffentlichen Auflage vom 4. Juli bis 2. August 2024 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden: • Bauherr & Projektverfasser: Beat Schnidrig, Etzmatt 18, 4305 Olsberg; Bauobjekt: Schwedenofen mit Kaminrohr; Lage: Etzmatt 18, Parzelle Nr. 97; Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden. Der Gemeinderat