Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Bedeckt
11.2 °C Luftfeuchtigkeit: 95%

Dienstag
10.4 °C | 17.5 °C

Mittwoch
6.7 °C | 15.4 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2023

Veröffentlichung der Resultate der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Für die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. • Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 / Genehmigung: 44 Ja; Verwaltungsrechnung 2022 / Genehmigung: 35 Ja; GEP Generelle Entwässerungsplanung – Kreditbegehren über CHF 90‘000 – Genehmigung: 29 Ja; Erschliessung Etzmatt - Projektierungs-Kreditbegehren über CHF 39‘000 – Genehmigung: 35 Ja; Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum und sind nicht abschliessend genehmigt. Stimmbeteiligung: 17 %. Ablauf der Referendumsfrist: 28. Juli 2023

Veröffentlichung der Resultate der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2023

Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden und § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. • Kurzprotokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 / abschliessende Genehmigung: 8 Ja; Verwaltungsrechnung 2021 / nicht abschliessende Genehmigung, Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum: 6 Ja; Stimmbeteiligung: 24 %; Ablauf der Referendumsfrist: 28. Juli 2023

Neophytensäcke

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen. Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden. Flyer mit Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten werden in alle Haushalte verteilt oder können auf unserer Homepage www.olsberg.ch/Ambrosia/Neophyten heruntergeladen werden. In diesem Flyer ist ebenfalls beschrieben, wie invasive Neophyten und deren Pflanzenteile korrekt entsorgt werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten.