Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei Sirenenalarm. Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die APP auf Ihr Smartphone www.alert.swiss.
Notfalltreffpunkte (NTP)
In jeder Aargauer Gemeinde sind Notfalltreffpunkte vorhanden, an denen Sie z.B. bei einem länger andauernden Ausfall von Strom und Telefonie, aber auch Evakuierungen, Unterstützung erhalten können. Unter www.notfalltreffpunkte.ch können Sie sich über die Lage der Notfalltreffpunkte informieren.
Eidg. Volksabstimmung vom 9.2.2025
Für die Urnenabstimmung ist die Gemeindekanzlei am Sonntag, 9. Februar 2025 von 09.30 – 10.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie diese Urnenöffnungszeit! Weitere Hinweise finden Sie auf dem Stimmcouvert. Speziell für die briefliche Stimmabgabe sind gewisse Richtlinien zu beachten, damit die Stimmabgabe gültig ist. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterzeichnet, die Stimm- und Wahlzettel im dafür vorgesehenen Couvert verpackt und dieses verschlossen ist. Die Gemeindekanzlei
Feuerwehrverein
Die sechsundzwanzigste Generalversammlung des Feuerwehrvereins Olsberg findet am Freitag, 7. Februar, um 19.30 Uhr auf dem Egghof statt. Das Protokoll der fünfundzwanzigsten Generalversammlung kann ab 19.15 Uhr eingesehen werden. Es sind alle Mitglieder des Feuerwehrvereins sowie alle Einwohnerinnen und Einwohner von Olsberg ab dem 18. Altersjahr, die neu in den Verein eintreten möchten, herzlich eingeladen. Anschliessend gibt es wie immer ein Nachtessen. Es wird um eine Anmeldung bis zum 31. Januar bei Dieter Bürgi oder Carmen Hänggi gebeten.