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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 7-2023

Baugesuch / Öffentliche Auflage

Baugesuch-Nr.: 2023/05; Bauvorhaben: Anbau Outdoorküche sowie neue Gartengestaltung; Bauherrschaft: Sandra und Dieter Ackermann, Mühlerain 448, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Sandra und Dieter Ackermann, Mühlerain 448, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Hüsser Architektur AG, Mariettaweg 1, 5070 Frick; Ort / Zone: Mühlerain, Parzelle 929, Wohnzone 2A. Das Baugesuch liegt vom 20. Februar 2023 bis 22. März 2023 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.

Befahren der Sportplatzanlage
verboten

Es wurde vermehrt festgestellt, dass die Sportplatzanlage mit Fahrrädern und Mofas befahren wird. Gemäss Benützungsreglement für Gemeindeliegenschaften und Plätze ist das Befahren der gesamten Sportplatzanlage (Hartplatz und Spielwiese) mit Motorfahrzeugen, Mofas, Scootern, Velos, etc. nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften sind der Hauswart oder die verantwortlichen Aufsichtspersonen befugt, Fehlbare zurechtzuweisen und der zuständigen Behörde (Gemeinderat) zu melden. Zuwiderhandlungen gegen das Benützungsreglement oder gegen Entscheide der Behörde werden mit Busse oder Benützungssperre bestraft. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen danken wir bestens. Gemeinderat Oeschgen

Strassensperrung Oeschgen-Eiken

Aus Sicherheitsgründen wird während dem Schiibesprengen vom Oeschger Boll die Ortsverbindungsstrasse ab Ende Hohlenweg Oeschgen nach Eiken gesperrt. Das allgemeine Fahrverbot gilt am Sonntag, 26. Februar, von 16 Uhr bis 23 Uhr. Eine Umleitung via Hauptstrasse nach Eiken, resp. via Boll nach Oeschgen, ist ausgeschildert. Es danken für Ihr Verständnis, die Scheibensprenger Oeschgen