Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
2.9 °C Luftfeuchtigkeit: 85%

Samstag
1.9 °C | 6 °C

Sonntag
1.6 °C | 5.2 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 47-2025

Gemeinschaftsgrab-Blumen- und Grabschmuck

Gemäss Art. 3 § 11 Abs. 3 des Friedhof- und Bestattungsreglements Oeschgen ist ein individueller Blumen- und Grabschmuck, nur auf dem in der Nähe des Gemeinschaftsgrabes vorgesehenen Platz, in diesem Falle Blumenpodest, gestattet. Insbesondere darf kein Blumen- und Grabschmuck auf die Inschriftplatten gestellt werden. Wir bitten die Angehörigen, den Blumen- und Grabschmuck, welcher nicht auf dem dafür vorgesehenen Platz hingestellt wurde, bis zum 15. Dezember 2025 zu räumen. Gemäss Reglement ist das Gemeindebauamt inskünftig befugt, widerrechtlich aufgestellten, verblühten oder vernachlässigten Blumen- und Grabschmuck, für die Gemeinde folgenlos, zu entfernen, beziehungsweis zu entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Neubewertung Liegenschaften – korrekte Anlaufstelle, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung

Das kantonale Steueramt hat die ersten Verfügungen über die neuen Schätzungswerte, gültig rückwirkend ab 1. Januar 2025, verschickt. Bis zum Ende des Jahres werden die restlichen Verfügungen ebenfalls noch verschickt. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung müssen die Eigenmietwerte in jedem Einzelfall mindestens 60 Prozent der Marktmietwerte betragen. Das heisst, auch bei steigenden Mietpreisen sollte die Mindestgrenze nicht unterschritten werden. Zusammen mit der Neubewertung der Liegenschaften in einem Fünf-Jahres-Rhythmus wird dieser Rechtslage Folge geleistet. Die Vermögenssteuerwerte basieren auf dem Verkehrswert, also dem geschätzten Marktwert. Aufgrund der Marktunschärfe und Unsicherheiten bei den Bewertungen dürfen die Vermögenssteuerwerte unter den Verkehrswerten liegen. Allerdings ist ein genereller Abschlag zum Verkehrswert nicht zulässig. Eine deutlich unter dem Verkehrswert liegende Bewertung der Liegenschaften verstösst gegen die Vorgaben des Steuerharmonisierungsgesetzes. Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie im Merkblatt «Versand Schätzungsverfügungen 2025» sowie im Informationsblatt zur allgemeinen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Aargau, welche Ihrer Veranlagung zur Neubewertung beigelegt waren. Da der Liegenschaftswert und der Mietwert für die Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) relevant sind, bittet die SVA Aargau darum, die «Verfügung der neuen Schätzwerte» nach Erhalt einzureichen. Das Dokument kann unkompliziert via Onlineformular «EL-Änderung» hochgeladen werden, auch als Foto mit dem Handy. Nach der Prüfung erhalten Sie eine neue EL-Veranlagung von der SVA Aargau. Falls Sie als Hauseigentümer Prämienverbilligung beziehen, raten wir Ihnen, sich bei der SVA Aargau zu melden. Es ist möglich, dass Sie aufgrund der neuen Schätzung nicht mehr berechtigt sind, Prämienverbilligung zu beziehen. Wichtig! Für schätzungstechnische Fragen und detaillierte Grundlagen zur den Neuschätzungen steht Ihnen die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramtes in Aarau zur Verfügung (Telefon 062 835 27 45, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ag.ch/anb25. Gemeinderat Oeschgen

Adventsfenster in Oeschgen

An jedem Tag im Dezember bis an Weihnachten geht in Oeschgen ein neues Fenster auf. 1. Sattler-Stuba Böllistrasse 422 / 2. Familie Blaser und Herzog Mitteldorfstrasse 518 (Stilles Fenster auf Balkon) / 3. Familie Sigrist Hofmatt 231 / 4. Familie Zundel und Hochreuter Wolfgartenstrasse 539 / 5. Familie Pompe und Hürzeler Hohlenweg 551 / 6. Spielgruppe/Elternverein Schlössli / 7. Marugg Jeanette Hofmatt 171 / 8. Kirche, 1. und 2. Klasse in der Kirche um 17:00 Uhr Kinderfeier, anschliessend Eröffnung Adventsfenster / 9. FAMI Kindergartenweg 221 / 10. Familie Kokosar Binzstrasse 480 / 11. Cohatec AG Birkenweg 455 / 12. Familie Lauber Vorstadt 230 / 13. Familie Stäuble Binzstrasse 52 / 14. Esthi und Beat Winter Schönaustrasse 287 / 15. Martina Pua Cuafför Sulai Römerstrasse 410 / 16. Familie Stutz Hofmatt 457 / 17.Gemeindeverwaltung Mitteldorfstrasse 60 (Stilles Fenster) / 18. Familie Spiegelberg Binzstrasse 395 / 19. Diego Wenger Bollhof 165 / 20. Familie Rehmann Oberer Müllerain 404 / 21. Familie Hug Hüsser Binzstrasse 426 / 22. Alexander Riner Mitteldorfstrasse 96 / 23. Familie Oeschger Binzstrasse 55 / 24. Kirche Oeschgen (Stilles Fenster) um 16.00 Uhr Kinderfeier in der Kirche. Die Adventsfenster werden um 17.30 Uhr eröffnet. Beachtet bitte, dass es auch stille Fenster gibt und dort keine Verpflegung stattfindet. Ende November findet ihr im Briefkasten noch einen Flyer mit der Liste der Teilnehmenden. Wir würden uns freuen, wenn die Adventsfenster rege besucht werden, damit viele freundschaftliche Begegnungen entstehen können. Allen Mitwirkenden und Besuchern herzlichen Dank und eine schöne Vorweihnachtszeit. Nici Stäuble und Renate Hug Hüsser