Demission Yves Keiser als Vizeammann – Kandidatur als Gemeindeammann
Nach dem ersten Wahlgang am 26. September 2021 konnte das Amt als Gemeindeammann nicht besetzt werden. Gemäss § 32 Abs. 1 GRP ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Als Gemeindeammann wurde folgende Kandidatur fristgerecht bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr eingereicht: Keiser Yves, 1981, von Grosswangen LU, Römerstrasse 414, neu. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (Art. 33 Abs. 1 GPR). Als Gemeindeammann ist nur wählbar, wer im ersten Wahlgang bereits als Gemeinderat oder Gemeinderätin gewählt worden ist. Übertriftt die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenen Sitze nicht, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. (Art. 33 Abs. 2 GPR). Hinweis: Yves Keiser wurde im ersten Wahlgang am 26. September 2021 als Vizeammann gewählt. Weil er nun als Gemeindeammann kandidiert, hat er ein entsprechendes Demissionsschreiben als Vizeammann beim Departement Volkswirtschaft und Inneres zur Genehmigung eingereicht. Wenn innerhalb der Nachmeldefrist von 5 Tagen keine weitere Anmeldung als Gemeindeammann bei der Gemeindekanzlei eingeht, wird Yves Keiser in stiller Wahl als Gemeindeammann gewählt. Sobald die kantonale Genehmigung der Demission als Vizeammann vorliegt, ist für dieses Amt eine Ersatzwahl durchzuführen.
Festsetzung 1. Wahlgang Ersatzwahl Vizeammann für die Amtsperiode 2022/2025
Nach dem Rücktritt des für die Amtsperiode 2022/25 gewählten Vizeammanns Yves Keiser (infolge Kandidatur als Gemeindeammann) ist für den Vizeammann eine Ersatzwahl anzusetzen. Wählbar als Vizeammann sind nur die bereits gewählten Gemeinderäte. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl in Übereinstimmung mit dem offiziellen Wahl- und Abstimmungstermin auf den 28. November 2021 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am 15. Oktober 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die wählbaren Kandidaten/Kandidatinnen sind bereits vorgängig informiert worden, sodass alle genügend und gleichviel Zeit für eine Anmeldung als Vizeammann hatten. Die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen werden in den Wahlunterlagen offiziell bekannt gegeben. Wählbar im ersten Wahlgang sind jedoch nicht nur die angemeldeten, sondern alle gewählten Gemeinderäte. Wahlbüro
Baubeginn Sanierung Hinterdorfstrasse
Die Bauarbeiten zur Sanierung der Hinterdorfstrasse werden voraussichtlich am 2. November 2021 beginnen.
Öffentliche Sammelstellen – korrektes Entsorgen
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass bei der Glassammelstelle und der Alteisenmulde Fremdmaterialen entsorgt wurden. Der Gemeinderat Oeschgen weist die Bevölkerung darauf hin, dass bei der Glassammelstelle nur Glas entsorgt werden darf und bei der Alteisenmulde nur Alteisen. Vielen Dank für das Verständnis.
Mäuseschwanz-Abgabe
Die diesjährige Mäuseschwanz-Abgabe findet am Mittwoch, 27. Oktober 2021, 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr, im Parterre der Gemeindeverwaltung statt. Die Mäuseschwänze müssen vor Ort abgegeben werden (kein Postversand).
Modernisierung Strassenbeleuchtung mit LED-Leuchten
Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Modernisierung der Strassenbeleuchtung mit LED-Leuchten an die AEW Energie AG vergeben. Die Arbeiten werden im 2021 und 2022 ausgeführt.
Baugesuche / Öffentliche Auflagen
Baugesuch-Nr.: 28/2020
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus, Carport und Gartenhaus; Bauherrschaft: Nicole und Roman Holowka, Kappellenstrasse 6, 4323 Wallbach; Grundeigentümer: Nicole und Roman Holowka, Kappellenstrasse 6, 4323 Wallbach; Projektverfasser: Nordic Planung & Consulting, Wattwerkstrasse 2/29, 4416 Bubendorf; Ort / Zone: Gartenstrasse, Parzelle 770, Wohn- und Gewerbezone WG.
Baugesuch-Nr.: 04/2021
Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus; Bauherrschaft: Andrea und Dominic Krattinger, Hofacherweg 4, 5082 Kaisten; Grundeigentümer: Andrea und Dominic Krattinger, Hofacherweg 4, 5082 Kaisten; Projektverfasser: Timberhaus GmbH, Wilenstrasse 14, 9240 Uzwil; Ort / Zone: Gartenstrasse, Parzelle 985, Wohn- und Gewerbezone WG.
Baugesuch-Nr.: 31/2021
Bauvorhaben: Anbau Wohnraum an bestehendes Einfamilienhaus; Bauherrschaft: Stefan und Nicole Metzger, Türrmatt 394, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Stefan und Nicole Metzger, Türrmatt 394, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Baumanagement Kusserow, 5070 Frick; Ort / Zone: Türrmatt 394, Parzelle 908, Wohnzone 2B.
Baugesuch-Nr.: 32/2021
Bauvorhaben: Wärme- und Schalltechnische Sanierung der Schaufensterfassade / Türeinbau Ostfassade / Fenstereinbau Westfassade; Bauherrschaft: Yvonne und Max Wunderlin, Mitteldorfstrasse 5, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Yvonne und Max Wunderlin, Mitteldorfstrasse 5, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Häseli Holzbau, 5079 Zeihen; Ort / Zone: Mitteldorfstrasse 5, Parzelle 571, Dorfkernzone DK.
Baugesuch-Nr.: 34/2021
Bauvorhaben: Zwischenbau Lagergebäude; Bauherrschaft: Gottfried Obrist, Hinterdorfstrasse 424, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Gottfried Obrist, Hinterdorfstrasse 424, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Gottfried Obrist, Hinterdorfstrasse 424, 5072 Oeschgen; Ort / Zone: Hinterdorfstrasse 424, Parzelle 514, Wohn- und Gewerbezone.
Die Baugesuche liegen vom 18. Oktober 2021 bis 16. November 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Gemeinderat Oeschgen
Herzlichen Dank Oeschgen
Es hat schon einen Moment gedauert, bis ich verstand, was am 26. September passierte, als ich in den Gemeinderat gewählt wurde. Ich war und bin immer noch gerührt vom Vertrauen und den vielen Glückwünschen aus der Oeschger Bevölkerung. Ein spezieller Dank gilt auch der Musikgesellschaft Oeschgen für das Ständchen und Alex Riner für das Stellen eines Bäumchen, was alles kurzerhand organisiert und durchgeführt wurde. Lieben Dank auch für die Besuche bis spät in die Nacht, welche mit Musik, Wein und Speckzopf mitfeierten. Es kommt eine ereignisreiche Zeit auf mich zu, und ich werde sie nur zusammen mit Oeschgern/innen meistern können. Vesna Wöhler
Adventsfenster 2021
Die Weihnachten kommen langsam aber sicher. Für diejenigen, die bei der diesjährigen schönen Adventsfenster-Tradition noch mitmachen wollen, gibt es ein paar freie «Fenster». Folgende «Fenster» sind noch frei: 2./5./7./13./14./15./16./18./19. und 20 Dezember. Wir freuen uns auf viele Rückmeldungen an
Begegnungs- und Spielnachmittag 50+
Für alle Oeschgerinnen und Oeschger ab 50 Jahren, die miteinander einen geselligen Nachmittag verbringen möchten, findet am Donnerstag, 14. Okt., 14 bis 17 Uhr, der Begegnungs- und Spielnachmittag im Pfarreisaal statt. Ohne Anmeldung/Zertifikat, mit Maskenpflicht. Es freuen sich Esther Herzog, Ottilie Reimann, Stefan Zundel.