Bauvorhaben: Schopf Nordseite instand stellen: Fenster, Dachneigung ändern, Nutzungsänderung als Wohnraum; Bauherrschaft: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Christian Erb, Hinterdorfstrasse 114, 5072 Oeschgen; Ort/Zone: Parzelle 577, Hinterdorfstrasse 114, Wohnzone 2B; Zusätzliche Bewilligungen: keine
Baugesuch-Nr.: 2025-17
Bauvorhaben: Carport; Bauherrschaft: Daniel und Nicole Schmid, Steigerweg 16, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Daniel und Nicole Schmid, Steigerweg 16, 5027 Herznach; Projektverfasser: Böller AG Holz- und Solarbau, Unterer Rainweg 33a, 5070 Frick; Ort/Zone: Parzelle 623, Vorstadt 278, Wohn- und Gewerbezone; Zusätzliche Bewilligungen: keine; Die Baugesuche liegen vom 6. Oktober bis 4. November 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat Oeschgen hat nachfolgende Baubewilligungen erteilt: - Nicole und Stefan Stäuble, Binzstrasse 52, Parzelle 252, Umbau ehemaliges Wäschehaus und Schweinestall zu Backstube; - Ortsbürgergemeinde Oeschgen, Eichholz Buhalde, Parzelle 195, Ausbau Waldweg für Freizeitnutzung; - Niklaus Sigrist, Hofmatt 178, Parzelle 356, Fenstersanierung; - Barbara und Rolf Würthner, Vorstadt 463, Parzelle 606, Balkonverglasung; - Langenfeld Garage AG, Hauptstrasse 142, Parzelle 692, Montieren von Werbeelementen; - Hunziker Fininvest AG, Hohlenweg, Parzellen 165, 166, 167, Neubau 6 Mehrfamilienhäuser; - Beat und Adelheid Schlienger, alte Vorstadt 91, Parzelle 642, E-Bike-Einhausung; - Erbengemeinschaft Accola, Hofmatt 223, Parzelle 326, Rückbau und Entsorgung Schopf; - Kandasamy Tharsan, Böllistrasse 416, Parzelle 680, Einbau Spritzkabine, Kamin über Dach geführt; Gemeinderat Oeschgen
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029; Ergebnis 1. Wahlgang
Die Gemeindewahlen vom 28. September 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 haben zu folgenden Resultaten geführt: > 1. Gemeinderat: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 151 Stimmen; Gewählt sind: • Alessandro Quaresima, bisher, 246 Stimmen; • Marco Cafaro, bisher, 279 Stimmen; • Herzog-Lauber Esther, bisher, 266 Stimmen; • Wöhler-Milanovic Vesna, bisher, 165 Stimmen; • Plattner, Benjamin, neu, 219 Stimmen; > 2. Gemeindeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 130 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. > 3. Vizeammann: Eingelangte Wahlzettel 349; Leere und ungültige Wahlzettel 8; In Betracht fallende Wahlzettel 341; Absolutes Mehr 152 Stimmen; Gewählt ist: Marco Cafaro, bisher, 204 Stimmen. > 4. Finanzkommission: Eingelangte Wahlzettel 203, Leere und ungültige Wahlzettel 62, In Betracht fallende Wahlzettel 141; Absolutes Mehr 71 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht, es findet am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang statt. Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Gemäss § 31 a ff. GPR wird am 30. November 2025 der zweite Wahlgang stattfinden.
2. Wahlgang Gemeindeammann und Mitglied Finanzkommission
Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang, durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis am Mittwoch, 8. Oktober 2025 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang vom 30. November 2025 kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde bezogen werden. Eine stille Wahl ist möglich, wenn für den zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind. In diesem Fall würde eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, bevor die stille Wahl zustande käme (§ 33 GPR). Wahlbüro