Glückwunschpublikationen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Oeschgen
In der Neuen Fricktaler Zeitung werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen, publiziert. Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils zu Beginn des Jahres, eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum jetzigen Zeitpunkt weiss, dass er/sie im Jahr 2022 keine Publikation möchte, meldet sich bitte bis am 31. Oktober 2021 bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 062 865 60 20, E-Mail:
Publikation von Gesuch um ordentliche Einbürgerung
Folgende Person hat bei der Gemeinde Oeschgen ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: Herr Armend Frrokaj, 2000, männlich, Kosovo, wohnhaft an der Schönaustrasse 433, 5072 Oeschgen. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie auch negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt: - Einwohnergemeinde Oeschgen, Schulraumerweiterung, Parzelle 320. Gemeinderat Oeschgen
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025; Ergebnis 1. Wahlgang
Die Gemeindewahlen vom 26. September 2021 für die Amtsperiode 2022/2025 haben zu folgenden Resultaten geführt: 1. Gemeinderat: Eingelangte Wahlzettel 410; Leere und ungültige Wahlzettel 6; In Betracht fallende Wahlzettel 404; Absolutes Mehr 182 Stimmen; Gewählt sind: Alessandro Quaresima, bisher, 242 Stimmen; Marco Cafaro, bisher, 282 Stimmen; Keiser Yves, bisher, 285 Stimmen; Herzog-Lauber Esther, neu, 286 Stimmen; Wöhler-Milanovic Vesna, neu, 203 Stimmen. 2. Gemeindeammann: Eingelangte Wahlzettel 410; Leere und ungültige Wahlzettel 6; In Betracht fallende Wahlzettel 404; Absolutes Mehr 167 Stimmen; Kein Kandidat hat das absolute Mehr erreicht. Am 28. November 2021 findet der zweite Wahlgang statt. 3. Vizeammann: Eingelangte Wahlzettel 410; Leere und ungültige Wahlzettel 6, In Betracht fallende Wahlzettel 404; Absolutes Mehr 174 Stimmen; Gewählt ist: Yves Keiser, neu, 215 Stimmen. Wahlbeschwerden sind gemäss §§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung der Ergebnisse an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen. Gemäss § 31 a ff. GPR wird am 28. November 2021 der zweite Wahlgang stattfinden.
Korrekte Abgabe von Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Das Wahlbüro hat am 26. September 2021 wieder einige Stimmabgaben als ungültig protokolliert. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Vorgaben: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Das Stimmzettelcouvert ist zu verschliessen. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Ab 9 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Bei nicht beachten der Vorgaben und zu später Abgabe wird die Stimme nicht beachtet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei. Wahlbüro
Verein Fürenand Wölflinswil-Oberhof
Informationsanlass über das Pilotprojekt «Betreutes Wohnen in der Gemeinde»
Siehe unter Wölflinswil.