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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2022

 

Neophyt Einjähriges Berufskraut

Nach der Sommertrockenheit hat es in den letzten Tagen wieder etwas Regen gegeben. Nun erholt sich auch das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus). Vor allem auf den Natur- und Magerwiesen spriessen nun die im Sommer abgemähten Pflanzen nach. Sie sind wohl wesentlich kleiner als im Frühling, bringen jedoch trotzdem viele Blüten hervor. Um diese «Ansaat» für den nächsten Frühling zu verhindern, ist es wichtig, dass diese Pflanzen jetzt ausgerissen werden.

Turnhalle geschlossen in den Herbstferien

In den Herbstferien werden die letzten Bauarbeiten im Geräteraum ausgeführt: Einfassen der Metallträger, Gipser- und Malerarbeiten sind noch offen. Daher werden die Sportgeräte vom Geräteraum in die Halle verschoben. Mindestens ein Drittel der Halle wird belegt sein und ein Training verunmöglichen (Ausnahme Aerobic). Die Halle bleibt daher in den Herbstferien geschlossen. Nach den Herbstferien wird der Geräteraum wieder komplett eingerichtet mit allen Sportgeräten.

Baugesuche / Öffentliche Auflage

Baugesuch-Nr.: 01/2022

Bauvorhaben: Neubau Remise, Neubau Rinderstall, Neubau von zwei Gärfuttersilos und Umbau Stall; Bauherrschaft: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Joller Clever Bauen GmbH, Nähseydi 6, 6374 Buochs; Ort / Zone: Bollhof 165, Parzelle 94, Landwirtschaftszone

Baugesuch-Nr.: 27/2022

Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus & Mutterkuhstallung; Bauherrschaft: Pascal und Chantal Ehrsam, Hohlenweg 31, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Pascal und Chantal Ehrsam, Hohlenweg 31, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen; Ort / Zone: Grossholz, Parzelle 267, Landwirtschaftszone – Die Baugesuche liegen vom 3. Oktober 2022 bis 1. November 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. In beiden Fällen wird die Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt benötigt. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.