Erinnerung: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen und Strasseninnenkurven. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 60 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundstückbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 31. Juli 2025 vorzunehmen. Sofern Mängel bestehen, werden die betroffenen Grundeigentümer mittels Schreiben gebeten, die betroffenen Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Sollten danach noch immer Mängel bestehen, wird der Rückschnitt zu Lasten der Grundeigentümer durch die Gemeinde vorgenommen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Baugesuche/öffentliche Publikation
Baugesuch-Nr.: 2025-15
Bauvorhaben: Erweiterung Nutzung Verarbeitungsraum zu Schlachtraum (keine Profilierung); Bauherrschaft: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Diego und Magdalina Wenger, Bollhof 165, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Joller Clever Bauen GmbH, Nähseydi 4, 6374 Buochs; Ort/Zone: Bollhof 165 / Parzelle 94 / Landwirtschaftszone; Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt.
Baugesuch-Nr.: 2025-16
Bauvorhaben: Gartenarbeiten; Stützmauer und Plattenbelag; Bauherrschaft: Silke Kraus und Alfred Vockinger, Breitenstrasse 548, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Silke Kraus und Alfred Vockinger, Breitenstrasse 548, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: IN GARDEN AG, Vorstadt 375, 5072 Oeschgen; Ort/Zone: Breitenstrasse 548 / Parzelle 982 / Wohnzone 2A; Zusätzliche Bewilligungen: keine.
Baugesuch-Nr.: 2025-21
Bauvorhaben: Klimagerät und Splittgerät mit Aussengerät; Bauherrschaft: Evelyne Della Cà-Fontana, Hinterdorfstrasse 456, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Evelyne Della Cà-Fontana, Hinterdorfstrasse 456, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Architekturbüro Weiss Urs, Im Leim 26, 5070 Frick; Ort/Zone: Hinterdorfstrasse 456 / Parzelle 776 / Wohnzone 2B; Zusätzliche Bewilligungen: keine.
Die Baugesuche liegen vom 21. Juli 2025 bis 19. August 2025 öffentlich auf der Gemeinde-kanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Kontrolle der Gemeinde auf Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen
Von Mitte Juli bis Ende August wird Alexander Riner unterwegs sein und kontrolliert das Ge-meindegebiet und die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen. • Feuerbrand: Feuerbrand ist eine hoch ansteckende Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blüte-zeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuer-dorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.). Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!). • Ambrosia: Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu ver-hindern, müssen Befallsherde möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies ge-schieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht. • Verdacht melden: Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall, Ambrosiapflanzen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder direkt an die verantwortliche Person der Gemeinde (evtl. einfügen der Telefon-Nr.). Die verantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen. Gemeinderat Oeschgen