Verwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Dienstag, 15. August 2023 (Maria Himmelfahrt) und Mittwoch, 23.08.2023 (Verwaltungsausflug) jeweils den ganzen Tag geschlossen. Bei einem Todesfall bitten wir Sie, die Pikettnummer 079 911 22 62 anzurufen.
Kontrolle der Gemeinde auf Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen
Von Mitte Juli bis Ende August ist Alexander Riner, Verantwortlicher der Gemeinde Oeschgen für Feuerbrand, unterwegs. Er kontrolliert das Gemeindegebiet und die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall und Ambrosia-Pflanzen.
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine hoch ansteckende Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden Kernobstbäume (Apfel, Birne, Quitte) sowie einige Zierpflanzen (alle Cotoneasterarten, Scheinquitte, Feuerdorn u. a.) und Wildgehölze (Weissdorn, Felsenbirne, Vogelbeere u.a.). Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!) Auf unserer Website www.oeschgen.ch / Aktuelles / Mitteilungen finden Sie ein Merkblatt mit Symptomen zu Feuerbrand.
Ambrosia
Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Um eine weitere Ausbreitung der Ambrosia zu verhindern, müssen Befallsherde möglichst schnell entdeckt und vernichtet werden. Dies geschieht durch Ausreissen der Ambrosiapflanzen und Entsorgung mit dem Hauskehricht.
Verdacht melden
Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall, Ambrosiapflanzen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder direkt an die verantwortliche Person der Gemeinde (evtl. einfügen der Telefon-Nr.). Die verantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Aufhebung der Bewilligungspflicht für Drohnenflüge gemäss Polizeireglement
Per 01. Januar 2023 hat die Schweiz die europäischen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen übernommen. Mit der Einführung dieser restriktiven Vorschriften wird nun das Polizeireglement der Polizei Oberes Fricktal angepasst und die gemeinderätliche Bewilligungspflicht von Drohnenflügen im Siedlungsgebiet per 01. Juli 2023 aufgehoben. Im Zuge der damals aufkommenden Drohnen und der damit zusammenhängenden Zunahme von Flügen über bebautem Gebiet, haben die Gemeinden des oberen Fricktals 2015 die Bewilligungspflicht für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet beschlossen. Dies wurde mit einer Anpassung des Polizeireglements umgesetzt und seither musste für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet eine Bewilligung der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden. Mit der Übernahme der europäischen Vorschriften per 01. Januar 2023 wurde diese Bewilligungspflicht nun überflüssig. Auf Antrag der Polizei Oberes Fricktal haben alle 17 Vertragsgemeinden der Aufhebung der bisherigen Drohnenregelung im Polizeireglement zugestimmt. Somit entfällt die gemeinderätliche Bewilligungspflicht per 01. Juli 2023. Bezüglich der neu geltenden Bestimmungen was die Registrierungspflicht von Drohnen oder die Schulung mit Prüfung betrifft, wird auf die Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL verwiesen. Im oberen Fricktal sind zudem die Gebietseinschränkungen (5 km Radius) rund um den zivilen Flugplatz Schupfart zu beachten.