Baugesuche / Öffentliche Auflagen
Baugesuch-Nr.: 23/2021
Bauvorhaben: Aufstockung Pausenhalle; Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: LUMO Architekten AG, Poststrasse 6, 5312 Döttingen; Ort / Zone: Wolfgartenstrasse, Parzelle 320, OEBA Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Das Baugesuch liegt vom 26. Juli 2021 bis 24. August 2021 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Gesuchstellerin: Schnetzler Immobilien AG; Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 660, Römerstrasse in Oeschgen; Förderleistung: 4.25 l/s (255.00 l/min) Heizen; Pumpleistung: Pumpe 1: 4.67 l/s (280 l/min). Das Nutzungsgesuch wird gemäss §28 des Wassernutzungsgesetztes vom 11. März 2008 (WnG) vom 26. Juli 2021 bis 24. August 2021 bei der Gemeinde Oeschgen öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 am 17. Juli 2021 in Rechtskraft erwachsen.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, die auf Gehwege und Strassen hinaushängen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind solche Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Die Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die auf die Strassen, Plätze und Gehwege hineinwachsenden Bäume, Sträucher und Hecken auf mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in einer Höhe zwischen 80 cm und 3 m ab Strassenniveau gewährleistet sein. Dabei ist darauf zu achten, dass die Strassennamentafeln und die Strassenlampen nicht verdeckt werden. Die Grundbesitzer werden gebeten, das Zurückschneiden bis am 20. August 2021 vorzunehmen. Der Gemeinderat dankt im Namen der Verkehrsteilnehmenden für das Verständnis.
Sanierung Hinterdorfstrasse – Auftragsvergabe für Tiefbauarbeiten und Rohrlegungsarbeiten WV
Nachdem der Verpflichtungskredit für die Sanierung der Hinterdorfstrasse in Rechtskraft erwachsen ist, hat inzwischen die öffentliche Submission stattgefunden. Nach Durchführung eines ordentlichen Offertvergleiches vergibt der Gemeinderat den Auftrag für die allgemeinen Tiefbauarbeiten an das wirtschaftlich günstigste Angebot der Firma Ernst Frey AG, Kaiseraugst. Die Arbeiten für die Rohrlegungsarbeiten werden an die Frei Rohrleitungsbau AG, Turgi vergeben. Der Gemeinderat Oeschgen