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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2022

 

Baugesuch / Öffentliche Auflage

Baugesuch-Nr.: 17/2022; Bauvorhaben: 3 Amphibientümpel unter Hochspannungsmasten; Bauherrschaft: Pro Natura, 4053 Basel; Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Oeschgen und Edith Plattner, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Naturschutzlösungen, 3006 Bern; Ort / Zone Chilholz und Buhalde, Parzellen 371, 195, 219, Landwirtschaftszone; Das Baugesuch liegt vom 24. Juni 2022 bis 23. Juli 2022 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.

Ortsbürger- und Einwohnergemein­deversammlung vom 17. Juni 2022

Der Gemeinderat Oeschgen bedankt sich bei allen Personen, welche am letzten Freitag, 17. Juni 2022 an der Ortsbürger- und/oder Einwohnergemeindeversammlung teilgenommen haben und sich aktiv am Geschehen der Gemeinde beteiligt haben. Folgende Beschlüsse wurden an den Gemeindeversammlungen gefasst: • Ortsbürgergemeindeversammlung: 1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. November 2021 – Angenommen; 2. Jahresrechnung 2021- Angenommen; 3. Aufnahmen ins Ortsbürgerrecht; a. Aufnahme von Inga Tjorven Herzog – Zugestimmt; b. Aufnahme von Annika Finja Herzog – Zugestimmt; c. Aufnahme von Svenja Lenz Herzog – Zugestimmt; • Einwohnergemeindeversammlung: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. November 2021 – Angenommen; 2. Jahresrechnung 2021 – Angenommen; 3. Einbürgerungen; a. Zusicherung des Bürgerrechts an Armend Frrokaj – Zugestimmt; Gegen die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung kann gemäss Gemeindeordnung § 11 Abs. 2 das Referendum innert 30 Tagen ab Publikation der Beschlüsse eingereicht werden. Dafür müssen die Unterschriften von 20% der Stimmberechtigten innert der besagten Frist bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden.

Hauswart

Hauswart Marin Hollinger ist nach seinem unfallbedingten Ausfall wieder regelmässig für die Gemeinde im Einsatz. Er wird vorübergehend noch von Markus Hurt unterstützt.

Möbel/Hausrat gesucht

Für die ukrainischen Personen in Oeschgen suchen wir diverse Möbel und Artikel für den Hausrat (gut erhalten und sauber) z.B. Kleiderschrank, Betten mit Lattenrost und Matratzen, Bettwäsche, Bettdecke-/kissen, Sofa/Sessel, Tisch, Stühle, Geschirr, Besteck, Pfannen/Kochtöpfe, Gläser, Besen/Staubsauger, Dusch/Handtücher – Wer entsprechende Einrichtungsgegenstände gratis abgeben kann, meldet sich bitte mit Fotos der Möbel/Utensilien via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 062 865 60 20 oder am Schalter der Gemeindekanzlei. Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mithilfe Umzug

Für den Umzug der ukrainischen Personen in die Wohnung suchen wir Freiwillige, die in der ersten Juli-Woche (genaues Datum wird noch bekannt gegeben) beim Bezug der Wohnung mithelfen (Transport, Möbel zusammensetzen, etc.). Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 062 865 60 20 oder am Schalter der Gemeindekanzlei. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Gemeinderat Oeschgen

Schulraumerweiterung Oeschgen

Ende März 2022 ist der Baustart für die Schulraumerweiterung erfolgt. Die Arbeiten laufen planmässig voran. Die Rohbauarbeiten werden bis Ende Juni 2022 fertiggestellt. Bis zum Ende der Sommerferien ist der Holzbau, die Fenstermontage und der Durchbruch zum Schulhaus erstellt. Die Rohbauinstallationen der Haustechnik starten Mitte Juli 2022. Auf der Website www.oeschgen.ch > Aktuelles > Schulraumerweiterung – Aufstockung Pausenhalle sind nun News und Ansichten zur Schulraumerweiterung aufgeschaltet.

Aufruf – alte Fotos von Oeschgen

Der Gemeinderat wie auch das Schlösslipost-Team sind interessiert an alten Fotos von Oeschgen. Wenn Sie noch alte Fotos zu Hause haben, sind wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich bei der Gemeindekanzlei melden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 062 865 60 20). Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.

Veranstaltungen im Jurapark

Infos zu Veranstaltungen im Juli sind unter www.jurapark-aargau.ch/veranstaltungen oder www.landschaftsmedizin.com ersichtlich.

Gemeinderatssitzungen

Die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause wird am 4. Juli 2022 stattfinden. Anträge sind bis am Donnerstag, 30. Juni 2022 um 12 Uhr der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach der Sommerpause findet die nächste Gemeinderatssitzung am 8. August 2022 statt und wird anschliessend wieder alle 2 Wochen jeweils am Montagabend stattfinden.

Voranzeige – Öffnungszeiten ­während den Sommerferien

Die Gemeindekanzlei wird während den Sommerferien wie folgt geöffnet sein:

Montag: 08:30 – 11:30 / 14:00 – 18:00
Dienstag – Donnerstag: 08:30 – 11:30
Freitag: geschlossen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Vielen Dank für das Verständnis.

Erschliessungsplan ­«Bölli-Langenfeld»; Beschluss

Der Gemeinderat hat am 13. Juni 2022 den Erschliessungsplan «Bölli-Langenfeld» gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 18. Juli 2022 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans «Bölli-Langenfeld» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Baubewilligungen

- Ingrid und Jean-Jacques Golay, Errichten einer Photovoltaikanlage, Parzelle 396; - Beat und Heidi Schlienger, Vorplatz mit Verbundsteinen verlegen, Parzelle 642

Pro-Senectute Mittagstisch

Zum gemeinsamen Mittagstisch treffen wir uns am Donnerstag, 30. Juni, um 12 Uhr im Restaurant Rössli in Eiken. Wir geniessen gemeinsam ein feines Mittagessen und spielen nachher Lotto. Neuanmeldungen oder Abmeldungen bitte bis am Mittwochabend 29. Juni an Ottilie Reimann, Tel. 062 871 20 80 oder 079 795 02 48. Ebenfalls melde sich wer eine Mitfahrgelegenheit braucht. Ich freu mich auf viele Seniorinnen und Senioren. Ottilie Reimann