Bei den Abstimmungen vom 3. März verzeichnete die Gemeinde Oeschgen einige ungültige Abgaben, im ganzen Kanton Aargau wurden gar rund 2% falsche Stimmabgaben verzeichnet. Für die korrekte Abgabe von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ist folgendes zu beachten: Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Das Stimmzettelcouvert ist zu verschliessen. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Ab 9 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Bei nicht beachten der Vorgaben und zu später Abgabe wird die Stimme nicht beachtet. Den Abstimmungsunterlagen liegt ein Merkblatt des Kantons Aargau bei, in welchem diese Punkte auch nochmals zusammengefasst sind
Öffnungszeiten an Fronleichnam
Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat am 30. Mai 2024 an Fronleichnam geschlossen. Zur Regelung der administrativen und organisatorischen Belange im Zusammenhang mit Todesfällen sind wir unter 076 505 03 76 erreichbar. Am Montag, 3. Juni, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
Kehrichtabfuhr an Fronleichnam
An Fronleichnam, Donnerstag 30. Mai 2024, wird in Oeschgen kein Kehricht eingesammelt. Die Abfuhr wird am darauffolgenden Tag, Freitag, 31. Mai 2024 nachgeholt. Bereitstellung des Kehrichts um 7 Uhr, für später bereitgestellten Abfall kann die Abholung nicht gewährleistet werden. Gemeinderat Oeschgen