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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 20-2025

Abstimmungen vom 18. Mai 2025

Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 ist die Urne wie folgt aufgestellt: • Sonntag, 18. Mai 2025 08:30 – 09:00 Uhr im Schlössli; Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein!

Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026/2029 / Informationen

Die Wahltermine für die Gesamterneuerungswahlen wurden in Übereinstimmung mit den offiziellen Wahl- und Abstimmungsterminen auf den 28. September 2025 (1. Wahlgang) und den 30. November 2025 (2. Wahlgang) fixiert. Zu wählen sind Gemeinderat (5 Mitglieder), Gemeindeamman, Vizeamman; Finanzkommission (3 Mitglieder), Steuerkommission (3 Mitglieder); Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied); Stimmenzähler (2 Mitglieder); Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder). • Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Aufgrund des Feiertages (15. August 2025) verlängert sich die Anmeldefrist für die Einreichung der Wahlvorschläge nach §29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) auf den Montag, 18. August 2025, 12:00 Uhr. Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder auf der Website www.oeschgen.ch / Aktuelles / Gesamterneuerungswahlen 2026/2029 heruntergeladen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen werden offiziell bekannt gegeben. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Sie werden jedoch vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Stille Wahlen sind für Behörden und Kommissionen bereits im ersten Wahlgang möglich. Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR). Für den Gemeinderat, den Gemeindeammann und den Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es findet zwingend ein Urnengang statt (§ 30b GPR). Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie auf demselben Wahlzettel gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).

Rücktritte Funktionäre / ­Kommissionen

Urs Lauber (Ortsbürgerkommission), Stephan Zundel (Ortsbürgerkommission), Anselm Ruflin (Pilzkontrolleur) und Xaver Reimann (Stv. Wasenmeister) haben mitgeteilt, per 31. Dezember 2025 zurückzutreten. Beat Kleiber wird voraussichtlich die Funktion als Stv. Wasenmeister übernehmen. Für die Ortsbürgerkommission sind per 1. Januar 2026 zwei Sitze frei, sowie die Funktion des Pilzkontrolleurs. Interessierte können sich bei der Gemeindekanzlei (062 865 60 20 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) bis am 18. August 2025 melden.

Baugesuch / öffentliche Publikation

Baugesuch-Nr.: 2025-11

Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Werbeelemente; Bauherrschaft: Langefeld Garage AG, Heinz Frei, Hauptstrasse 142, 5072 Oeschgen; Grundeigentümer: Heto Holding AG, Heinz Frei, Hauptstrasse 142, 5072 Oeschgen; Projektverfasser: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen; Ort/Zone: Hauptstrasse 142, Parzelle 692, Gewerbezone; Zusätzliche Bewilligungen: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen; Das Baugesuch liegt vom 19. Mai 2025 bis 17. Juni 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei Oeschgen zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Oeschgen zu richten. Eine Einwendung hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Gemeinderat Oeschgen

Beschluss-Publikation ­Abwasserverband Sisslebach

Der Vorstand des Abwasserverbands Sisslebach (Gemeinden Densbüren, Frick, Gipf-Oberfrick, Herznach-Ueken, Oberhof, Oeschgen, Wittnau und Wölflinswil) hat an seiner Sitzung vom 30.10.2024 folgende Beschlüsse gefällt, die dem fakultativen Referendum unterstehen: • Genehmigung Budget 2025; • Genehmigung Verpflichtungskredit Drosselbauwerk Frick über CHF 1.35 Mio.; Die Akten können bei den Gemeindekanzleien aller Verbandsgemeinden eingesehen werden. Gemäss § 16 der Satzungen unterliegen das Budget sowie die Jahresrechnung, Verpflichtungskredite, der Erlass und die Änderung von Reglementen sowie Satzungsänderungen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn gemäss § 77a Abs. 1 des Gemeindegesetzes nicht innert 60 Tagen seit Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan von 5 % der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Wer ein Referendumsbegehren einreichen möchte, kann bei der Gemeindekanzlei Frick unentgeltlich Unterschriftenlisten beziehen. Geschäftsstelle Gemeindekanzlei Frick