Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2023 am 30. Dezember 2023 in Rechtskraft erwachsen.
Verkehrsbeschränkung Tempo 30, im Bereich Bollhof
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Gemeinderat Oeschgen: - Binzstrasse auf Parzelle 791, im Bereich Bollhof Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Signal 2.30 SSV) in Gegenrichtung Ende der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Signal 2.53 SSV); • Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oeschgen, Mitteldorfstrasse 60, 5072 Oeschgen erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.
Grüngutentsorgung / Jahreskarte 2024
Im Januar 2024 erhalten die bisherigen Abonnenten das Informationsschreiben mit Einzahlungsschein für die Grüngutkarte 2024. Nach Bezahlung der Gebühr von Fr. 100.00 wird die Grüngutkarte im Kreditkartenformat per Post zugestellt (Abholung und Bezahlung auch am Schalter der Gemeindekanzlei möglich). Die Bevölkerung wird gebeten, die Grüngutkarte bei der Entsorgung auf sich zu tragen und auf Verlangen vorzuweisen. Die Grüngutsammelstelle bei der Firma P. Pfister AG ist am Mittwoch und Freitag 07.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr und am Samstag von 07.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 16.00 Uhr geöffnet. Wer bis anhin oder im letzten Jahr keine Grüngutkarte bezogen hat und für das Jahr 2024 gerne eine erwerben möchte, kann dies telefonisch oder per Mail der Finanzverwaltung mitteilen (062 865 60 22, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Bitte teilen Sie uns auch mit, falls Sie in Zukunft keine Grüngutkarte mehr benötigen. Bis am 31. Januar 2024 kann noch mit der Jahreskarte 2023 entsorgt werden.