Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: • Kim und Aron Schlappritzi; Umbauarbeiten Einfamilienhaus; Parzelle 181; Mühlerain 384; • Elisabeth Michel, neuer Parkplatz, Parzelle 369, Bachstrasse 276; • Heinz und Anita Hossli, Ersatz innenaufgestellte Wärmepumpe durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe, Parzelle 659, Römerstrasse 382
Steuererklärung 2022 – Einreichen bis 31. März 2023
Bis am 31. März 2023 müssen unselbständig Erwerbende sowie RenterInnen bekanntlich die Steuererklärung 2022 bei der Gemeinde einreichen. Selbständig Erwerbende haben noch Zeit bis am 30. Juni 2023. Sollte das Einreichen bis am 31. März 2023 nicht möglich sein, bitte wir Sie, die Fristerstreckung entweder unter www.ag.ch/steuern digital zu beantragen oder Kontakt mit dem Gemeindesteueramt aufzunehmen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 062 865 60 27). Wird die Steuererklärung ohne Fristerstreckung nicht rechtzeitig eingereicht, wird eine Mahngebühr fällig.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: • Kim und Aron Schlappritzi; Umbauarbeiten Einfamilienhaus; Parzelle 181; Mühlerain 384; • Elisabeth Michel, neuer Parkplatz, Parzelle 369, Bachstrasse 276; • Heinz und Anita Hossli, Ersatz innenaufgestellte Wärmepumpe durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe, Parzelle 659, Römerstrasse 382
Steuererklärung 2022 – Einreichen bis 31. März 2023
Bis am 31. März 2023 müssen unselbständig Erwerbende sowie RenterInnen bekanntlich die Steuererklärung 2022 bei der Gemeinde einreichen. Selbständig Erwerbende haben noch Zeit bis am 30. Juni 2023. Sollte das Einreichen bis am 31. März 2023 nicht möglich sein, bitte wir Sie, die Fristerstreckung entweder unter www.ag.ch/steuern digital zu beantragen oder Kontakt mit dem Gemeindesteueramt aufzunehmen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 062 865 60 27). Wird die Steuererklärung ohne Fristerstreckung nicht rechtzeitig eingereicht, wird eine Mahngebühr fällig.
Bis am 31. März 2023 müssen unselbständig Erwerbende sowie RenterInnen bekanntlich die Steuererklärung 2022 bei der Gemeinde einreichen. Selbständig Erwerbende haben noch Zeit bis am 30. Juni 2023. Sollte das Einreichen bis am 31. März 2023 nicht möglich sein, bitte wir Sie, die Fristerstreckung entweder unter www.ag.ch/steuern digital zu beantragen oder Kontakt mit dem Gemeindesteueramt aufzunehmen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 062 865 60 27). Wird die Steuererklärung ohne Fristerstreckung nicht rechtzeitig eingereicht, wird eine Mahngebühr fällig.
Öffnungszeiten an Ostermontag
Die Gemeindeverwaltung Oeschgen hat vom Freitag, 7. April, (Karfreitag) bis und mit Montag, 10. April, (Ostermontag) geschlossen. Bei Notfällen sind wir unter 079 911 22 62 erreichbar. Am Dienstag, 11. April, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.