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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 12-2025

Mitwirkung Revision ­Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung.

Wie der Gemeinderat Oeschgen bereits an vergangenen Gemeindeversammlungen informiert hat, soll das Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung überarbeitet werden. An der Sitzung vom 17. März 2025 wurde nun der Entwurf des revidierten Gebührenreglements zur Bau- und Nutzungsordnung verabschiedet. Der Gemeinderat Oeschgen möchte der Bevölkerung die Möglichkeit geben, zum revidierten Entwurf des Gebührenreglements Stellung zu nehmen. Daher wurden auf der Website www.oeschgen.ch die Unterlagen inkl. einem Fragebogen zur Anhörung aufgeschaltet. Interessierte haben die Möglichkeit, die Unterlagen zu studieren und mittels Fragebogen dem Gemeinderat eine Rückmeldung zu geben. Weitere Fragen und Bemerkungen im Allgemeinen können an die Gemeindekanzlei (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerichtet werden. Die Anhörung läuft vom 24. März 2025 bis 28. April 2025.

Standorte Defibrillatoren – Wissen wo, kann Leben retten

In der Schweiz erleiden jährlich über 10’000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Im Ernstfall muss umgehend reagiert werden – es bleibt wenig Zeit zum Überlegen und sich auf die Suche nach Defibrillatoren zu machen. Ein flächendeckendes und leicht zugängliches Defibrillatoren-Netz ist dabei die Lösung. Zahlreiche öffentlich zugängliche Defibrillatoren sind bereits auf der Website www.defikarte.ch registriert und werden regelmässig durch Notfallorganisationen und Privatpersonen genutzt. Die Gemeinden Frick, Gipf-Oberfrick und Oeschgen führen auf den Gemeindewebseiten eine Liste über die vorhandenen Defi-Standorte in den Gemeinden. Diese sind zudem auf der Website www.defikarte.ch ersichtlich. Die Gemeinde hält alle Betriebe und Privaten, welche einen öffentlich zugänglichen Defibrillator zur Verfügung stellen an, dies der Gemeindekanzlei Frick zu melden (Tel. 062 865 28 5 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Diese werden im Anschluss auf der Liste sowie auf www.defikarte.ch vermerkt.

Anpassung des Gebührentarifs des Abfallreglements per 1. Januar 2025 bezüglich Tierkadaverentsorgung

Der Gemeinderat Frick hat dem Gemeinderat Oeschgen den Beschluss über die Erhöhung der Annahmepreise per 01.01.2025 zugestellt. Aufgrund höherer Betriebskosten werden der Gemeinde Oeschgen nun neu 60 Rappen/Kilo weiterverrechnet. Per 1. Januar 2025 gelten folgende Ansätze: ab 101 kg kumuliert pro Jahr/Haushalt 60 Rappen/kg, die Minimalgebühr beträgt CHF 30.00/Jahr. Die Abgabe von Tierkadavern in die Sammelstelle ist nach wie vor bis zu einem kumulierten Gewicht von 100 Kilogramm pro Jahr/Haushalt kostenlos. Gemäss §28 Abs. 3 des Abfallreglements legt der Gemeinderat die Gebühr fest, welche die Tierhalter pro Kilogramm der gelieferten Kadaver zu entrichten haben. Zudem ist der Gemeinderat Oeschgen gemäss §32 Abs. 4 des Abfallreglements ermächtigt, die Gebühren der veränderten Abfallbewirtschaftungskosten (unter Wahrung der Tarifstruktur) so anzupassen, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebs gewährleistet ist. Der Gemeinderat hat über die Gebührenanpassung einen Bericht, welcher die Veränderung der Kostenlage kurz erläutert, zu publizieren. Das Abfallreglement finden Sie auf www.oeschgen.ch / Online-Schalter / Abfallreglement.

Littering – bitte entsorgen Sie den Abfall korrekt

Leider musste festgestellt werden, dass im gesamten Oeschger Gemeindegebiet immer wieder unrechtmässig Abfall in grösserer Menge entsorgt wird. Der Gemeinderat Oeschgen bittet die Bevölkerung um eine korrekte und ordentliche Abfallentsorgung.

Installationsplatz beim Grundstück 624 (beim Entsorgungsplatz) infolge Werkleitungsbauarbeiten am Hohlenweg

Für die Werkleitungsbauarbeiten im Hohlenweg wurde die Parzelle 624 (beim Entsorgungsplatz) als Installationsplatz umfunktioniert. Nach Abschluss der Arbeiten, ca. Ende Mai 2025, wird die Parzelle wieder instand gestellt.

Nachführung der Amtlichen ­Vermessung

Um die amtliche Vermessung aktuell zu halten werden zurzeit im Gemeindegebiet Bestandsaufnahmen der baulichen Veränderungen durchgeführt.

Hundekot

Verunreinigungen durch Hundekot sind sehr ärgerlich und können für Mensch und Tier aufgrund Bakterienübertragung gefährlich sein. Helfen Sie mit, Wegränder und Wiesen, aber auch benachbarte Gärten und private Grundstücke sauber zu halten. Bitte lesen Sie den Kot Ihres Hundes immer auf und entsorgen die Hundekotsäcklein im Hundekotsammelbehältern (Robidog) oder zu Hause via Kehricht. Hundekotsäcklein können gratis bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder sind bei den Robidog-Behältern verfügbar.

Kursangebot invasive Neophyten

Die Koordinationsstelle Neobiota bietet jährlich verschiedene Kurse zu invasiven Neophyten an. Die Kurse sind öffentlich und richten sich an alle interessierten Personen wie Neobiota-Ansprechpersonen, Bauamtsmitarbeitende, Forstwarte, Mitglieder von Natur- und Vogelschutzvereinen und Privatpersonen: https://www.ag.ch/de/themen/neobiota/invasive-pflanzen-(neophyten) Gemeinderat Oeschgen