Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 8. März 2026 ist die Urne wie folgt aufgestellt: Sonntag, 8. März 2026 08.30 – 09.00 Uhr im Schlössli. Die Stimmberechtigten haben persönlich an der Urne zu erscheinen. Eine Stellvertretung ist nur unter Ehegatten sowie eingetragenen Partnern zulässig. Wer nicht persönlich an der Urne erscheint, wählt die briefliche Stimmabgabe (frühzeitige Aufgabe per Post oder Einwurf in Gemeindebriefkasten). In diesem Falle muss der Stimmrechtsausweis zwingend unterschrieben sein! Denken Sie bei der brieflichen Stimmabgabe daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Die Abstimmungszettel gehören in das amtliche Stimmzettelcouvert (gelocht). Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Das Stimmzettelcouvert ist zu verschliessen. Bitte achten Sie auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Abstimmungsunterlagen. Ab 9 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Bei nicht beachten der Vorgaben und zu später Abgabe wird die Stimme nicht beachtet. Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei (062 865 60 20 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne zur Verfügung.
Notfalltreffpunkt in Oeschgen – Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall
Jeder Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab (z. B. Evakuation, Stromausfall oder Ausfall der Notfallnummern) und kann regional unterschiedlich sein. Die Notfalltreffpunkte werden bei Bedarf kurzfristig besetzt, sobald dieses von den zuständigen Stellen angeordnet wird. In Oeschgen befindet sich der Notfalltreffpunkt bei der Turnhalle der Gemeindeschule (Wolfgartenstrasse 128, 5072 Oeschgen). Er ist durch eine Tafel an der Mauer signalisiert. Weitere Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkt.ch
Gemeindebeitrag an Jahres-Abo ausserhalb TNW
Personen, welche ein Jahresabonnement bzw. ein Streckenabonnement ausserhalb des TNW-Gebiets besitzen, können gegen Vorweisung des Quittungsbeleges am Schalter der Gemeindeverwaltung den Gemeindebeitrag von Fr. 200.00 (pro Jahr) beziehen. Gemeinderat Oeschgen