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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 7-2023

Baugesuche; Öffentliche Auflage

Bauherr/Grundeigentümer/Projektverfasser: Raphael Baumann, Schulstrasse 32, 8902 Urdorf; Bauobjekt: Bau einer Terrassenüberdachung; Ortslage: Parzelle Nr. 122 (AGV 28), Hinterdorf 2a, 2b und 2c, 4324 Obermumpf. Bauherrschaft/Grundeigentümer: Madeleine Kym Weber und Bruno Weber, Hofnet 20, 4324 Obermumpf; Projektverfasserin: Beck Holzbau und Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Bauobjekt: Umbau der Liegenschaft; Ortslage: Parzelle Nr. 440 (AGV 107), Hofnet 20, 4324 Obermumpf. Bauherrschaft/Grundeigentümer: Thomas und Ulrike Pulver, Hinterdorf 16, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Böller AG, Unterer Rainweg 33A, 5070 Frick; Bauobjekt: Bau einer Photovoltaikanlage; Ortslage: Parzelle Nr. 1277 (AGV 452), Hinterdorf 16, 4324 Obermumpf. Diese Baugesuche liegen in der Zeit vom 16. Februar 2023 bis 17. März 2023 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen des Aargauischen Anwaltsverbandes

Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Die unentgeltliche Rechtsauskunft wird im Bezirk Rheinfelden jeden 1. Mittwoch des Monats von 17.30 bis 19.00 Uhr im Rathaus, Rheinfelden, erteilt. Der Gemeinderat

Fernsehgenossenschaft

Zur Generalversammlung vom Freitag,10.März, 20 Uhr in der Aula des Schulhaus laden wir alle Genossenschafter, Abonnenten sowie Interessierte ein. Traktanden: 1. Begrüssung und Eröffnung; 2. Appell; 3. Wahl der Stimmenzähler und des Tagespräsidenten; 4. Protokoll GV2022; 5. Jahresrechnung 2022; 6. Jahresbericht 2022; 7.Festlegung der Gebühren und Besoldungen; 8. Wahlen; 9. Diverses.