Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ab dem 2. November 2026 die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die neue biometrische Identitätskarte ist nicht zwingend, wird aber für Reisen innerhalb der EU empfohlen. Als Ausweis innerhalb der Schweiz genügt die Identitätskarte ohne Chip. Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können erst ab dem 2. November beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden. Termine für November 2026 können jedoch bereits ab sofort gebucht werden. Die Identitätskarte ohne Chip kann, wie bis anhin bei den Gemeinden beantragt werden. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag (02.11.2026) ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum. Der Einwohnerdienst
Baugesuch
Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Barbara Annet Hensel, Moosmet 5, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 334; AGV 266; Moosmet 5; Bauvorhaben: Lukarne. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 30.10. bis 30.11.2026 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat
Elektronischer Rechnungsversand via BriefButler
Die Gemeindeverwaltung Obermumpf versendet ihre Werk-Rechnungen (Kehrichtgrundgebühren, Wasser-, Abwassergebühren und Hektarenbeiträge) grundsätzlich elektronisch über via «BriefButler». Mit dieser Lösung werden Zustellungen schneller, sicherer und umweltfreundlicher. Die meisten Haushalte erhalten ihre Gemeindepost deshalb direkt per E-Mail. Nur wer ausdrücklich auf den elektronischen Ver-sand verzichtet hat, bekommt die Unterlagen weiterhin per Post zugestellt. Die duale Zustellung gewährleistet, dass keine Sendung verloren geht: Wird eine elektronische Sendung innert Frist nicht geöffnet, erfolgt automatisch eine Nachsendung per Post. Wer künftig auf den elektronischen Versand verzichten möchte, kann dies weiterhin jederzeit mitteilen – einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Eine Anleitung zur Nutzung des BriefButler’s finden Sie auf unserer Gemeinde-Homepage www.obermumpf.ch.
Hektarenbeiträge
Gemäss Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) vom 01. Januar 2017 werden die Kosten durch die Grundeigentümerbeiträge (Arebeiträge) und einem angemessenen Betrag der Einwohnergemeinde bestritten. Die Eigentümer und Eigentümerinnen der einbezogenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen werden mit einem jährlichen Hektarbeitrag von: Fr. 30.00 (Mindestbetrag: Fr. 20.00) gemäss Flächenverzeichnis an den Unterhaltskosten beteiligt. Für öffentlich-rechtliche Gewässerparzellen werden keine Grundeigentümerbeiträge erhoben. Die Rechnungen werden in den nächsten Wochen zusammen mit den Wasser- und Abwasserrechnungen zugestellt. Die Abteilung Finanzen
Forderungen für das laufende Jahr
Forderungen gegenüber der Einwohnergemeinde sind bis spätestens 27. November 2026 der Abteilung Finanzen Obermumpf in Rechnung zu stellen. Nur so wird es möglich sein, die Verwaltungsrechnungen 2026 termingerecht abzuschliessen. Vielen herzlichen Dank. Die Abteilung Finanzen
Spielnachmittag
Am 5. November ist wieder Spielnachmittag von 14 bis 17 Uhr im Rest. Airpick in Schupfart. Wer nicht direkt fahren möchte, wird um 13.45 Uhr beim Milchhüsli in Obermumpf abgeholt. Wir freuen uns sehr auf Euch.
Christkatholischer Frauenverein – Raclette-Hock
Am Mittwoch, 4. November, findet der alljährliche Raclette-Hock statt. Treffpunkt ist um 19.30 Uhr im unteren Pfarrhofsaal in Obermumpf. Für die Organisation bittet der Vorstand um baldige Anmeldung.