Am Samstag, 26. Oktober 2024, bleibt die Strasse «Hofnet» von 08.00 – 18.00 Uhr infolge einer Veranstaltung in der christ.-kath. Kirche für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt für Anwohner und Notfalldienste ist gewährleistet. Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis. Der Gemeinderat.
Kehrichtgrundgebühr
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken. Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. allein leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» (Fr. 22.50) erfasst. Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00) erfasst. Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern. Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00). Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total Fr. 45.00 pro Haushalt (2 × Fr. 22.50). Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt Fr. 45.00. Die Rechnungen werden in den nächsten Wochen zugestellt. Die Abteilung Finanzen
Hektarenbeiträge
Gemäss Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) vom 01. Januar 2017 werden die Kosten durch die Grundeigentümerbeiträge (Arebeiträge) und einem angemessenen Betrag der Einwohnergemeinde bestritten. Die Eigentümer und Eigentümerinnen der einbezogenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen werden mit einem jährlichen Hektarbeitrag von: Fr. 30.00 (Mindestbetrag: Fr. 20.00) gemäss Flächenverzeichnis an den Unterhaltskosten beteiligt. Für öffentlich-rechtliche Gewässerparzellen werden keine Grundeigentümerbeiträge erhoben. Die Rechnungen werden in den nächsten Wochen zusammen mit den Wasser- und Abwasserrechnungen zugestellt. Die Abteilung Finanzen
Forderungen für das laufende Jahr
Forderungen gegenüber der Einwohnergemeinde sind bis spätestens 02. Dezember 2024 der Abteilung Finanzen Obermumpf in Rechnung zu stellen. Nur so wird es möglich sein, die Verwaltungsrechnungen 2024 termingerecht abzuschliessen. Vielen herzlichen Dank. Die Abteilung Finanzen
Schlussprobe der Feuerwehr Oberes Fischingertal
Die Feuerwehr Oberes Fischingertal lädt die Bevölkerung der Gemeinden Obermumpf und Schupfart herzlich ein, als Zuschauer an der Schlussprobe teilzunehmen. Die Übung findet am Samstag, 26. Oktober, in Obermumpf statt. Besammlung für die Zuschauer ist um: 15.30 Uhr Gemeindehaus Unterdorf 5, in Obermumpf. Der Bereich für die Zuschauer ist markiert. Besammlung der Mannschaft ist um: 15.15 Uhr beim Schulhaus Neumatt in Obermumpf. Zum anschliessenden Apero beim Schulhaus Neumatt, sind alle herzlich eingeladen. Die Angehörigen der Feuerwehr Oberes Fischingertal freuen sich, eine grosse Anzahl Zuschauer an der Schlussprobe begrüssen zu dürfen.
Mittagstisch
Am Mittagstisch vom Dienstag, 29.10. gibt es Salat, Saucenkartoffeln, Wienerli, Dörrbohnen und Dessert. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.