a) Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland | b) Aufhebung Sondernutzungspläne
Öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sowie zur Aufhebung von Sondernutzungsplänen gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die entsprechenden Entwürfe mit Erläuterungen und der jeweilige Vorprüfungsbericht liegen vom 26. Oktober 2023 bis 24. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung Obermumpf auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite obermumpf.ch eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan fricktal.info sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau.
Auskunftserteilung
Für die Beantwortung allfälliger Fragen bietet der Gemeinderat die Möglichkeit einer Auskunftserteilung an. Am Dienstag, 31. Oktober 2023 von 08.00 bis 10.00 Uhr sowie am Dienstag, 14. November 2023 von 17.00 bis 19.00 Uhr stehen Vertreter seitens Gemeinde sowie die Planer für Fragen und Auskünfte auf der Gemeindeverwaltung Obermumpf zur Verfügung. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Auskunftserteilung bei der Gemeindeverwaltung obligatorisch (+41 62 873 14 09 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Obermumpf, 23. Oktober 2023 – Der Gemeinderat Obermumpf
Gemeindeverwaltung geschlossen (Allerheiligen)
Am Mittwoch, 01. November 2023 (Allerheiligen) bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Donnerstag, 02. November 2023, zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet. Herzlichen Dank. Die Gemeindeverwaltung
Tretrecht
Zwischen dem 01. November und dem 31. März (keine Vegetationszeit) ist das Betreten von Wiesen und Äckern wieder erlaubt. Wir bitten die Bevölkerung bei den Querfeldeintouren die Sorgfalt walten zu lassen und die Wiesen und Äcker, obwohl es erlaubt ist, zu schonen sowie keine Gegenstände insbesondere Abfälle auf den Wiesen und Äckern zurückzulassen. Besten Dank zum Voraus. Der Gemeinderat
Kehrichtgrundgebühr
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken. Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. alleine leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» (Fr. 22.50) erfasst. Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00) erfasst. Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern. Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00). Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total Fr. 45.00 pro Haushalt (2 × Fr. 22.50). Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt Fr. 45.00. Die Rechnungen werden in den nächsten Wochen zugestellt. Die Abteilung Finanzen
Hektarenbeiträge
Gemäss Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) vom 01. Januar 2017 werden die Kosten durch die Grundeigentümerbeiträge (Arebeiträge) und einem angemessenen Betrag der Einwohnergemeinde bestritten. Die Eigentümer und Eigentümerinnen der einbezogenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen werden mit einem jährlichen Hektarbeitrag von: Fr. 30.00 (Mindestbetrag: Fr. 20.00) gemäss Flächenverzeichnis an den Unterhaltskosten beteiligt. Für öffentlich-rechtliche Gewässerparzellen werden keine Grundeigentümerbeiträge erhoben. Die Rechnungen werden in den nächsten Wochen zusammen mit den Wasser- und Abwasserrechnungen zugestellt. Die Abteilung Finanzen
Forderungen für das laufende Jahr
Forderungen gegenüber der Einwohnergemeinde sind bis spätestens 04. Dezember 2023 der Abteilung Finanzen Obermumpf in Rechnung zu stellen. Nur so wird es möglich sein, die Verwaltungsrechnungen 2023 termingerecht abzuschliessen. Vielen herzlichen Dank. Die Abteilung Finanzen
Schulskilager Obermumpf
Es ist so weit, ab sofort können Sie Ihre Kinder ab der 3.–9.Klasse mittels dem Anmeldeformular auf unserer Homepage www.schulskilager-obermumpf.ch für das Schulskilager vom 18. – 24. Februar 2024 in Sedrun anmelden. Sie finden alle wichtigen Informationsschreiben über das Lager ebenfalls auf dieser Seite. Bei Fragen dürfen sie sich jederzeit bei der Lagerleitung Martina Stocker Tel.: 079 247 80 50 melden. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen. Die Skilagerkommission Obermumpf
Naturschutzverein, Jubiläums-GV
Der NVO feiert sein 55-jähriges Bestehen und die 50. GV. Die Jubiläums-GV findet in einem etwas besonderen Rahmen in der Unterkirche statt am Freitag, 3. November, 18 Uhr. Ab 19 Uhr begrüssen wir auch die geladenen Gäste zum offiziellen Teil und anschliessenden Essen. Wir bitten ausnahmsweise auch die Mitglieder um eine Anmeldung bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bis 27.10. Am Samstag, 4. November, arbeiten wir ab 9 Uhr in der Malzrüti. Der Vorstand
Mittagstisch
Am Mittagstisch vom Dienstag, 31.10. gibt es Suppe, Gehacktes mit Hörnli und Apfelmus sowie Dessert. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.
Adventsfenster
Die Tage werden kürzer und die Abende länger. Gerne möchten wir diese Zeit mit Adventsfenstern in unserem Dorf verschönern. Wir suchen Leute, die ein Fenster, eine Tür oder sonst eine Stelle ums Haus während der Adventszeit dekorieren und beleuchten. Die Fenster leuchten ab dem Eröffnungstag bis am 6. Januar, jeweils am Abend von 17.30-22 Uhr. Somit bleibt für jedermann genügend Zeit, die kreativen Fenster zu bestaunen. Alle Interessierten können sich bei uns für die Auswahl des Datums für ihr Adventsfenster melden. Weitere Informationen erhalten Sie wenn nötig bei der Anmeldung. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer. Ruth und Alex Hasler: 062 873 02 38.