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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2021

Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates 2022/2025; Nachmeldefrist für den 2. Wahlgang – Absage
Nachdem sich auch in der Nachmeldefrist niemand für das Gemeinderatsmitglied für die Amtsperiode 2022/2025 gemeldet hat, wird der 2. Wahlgang abgesagt. Der Gemeinderat

Baugesuche; Öffentliche Auflage
Bauherrschaft/Grundeigentümer: David Vogel, Buebletenhof, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx, Wantelweg 16, 4655 Stüsslingen; Bauprojekt: Erweiterung Milchviehstall; Ortslage: Parzelle Nr. 705 (AGV 424), Buebletenhof, 4324 Obermumpf. Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 28. Oktober 2021 bis 26. November 2021 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch oder auf der Bauverwaltung eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Erteilte Baubewilligungen
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Bauherrschaft: Nicolas und Charlotte Bui, Wollerau; Bauobjekt: Bau eines Einfamilienhauses; Ortslage: Parzelle Nr. 1246, Hauptstrasse, Obermumpf. Der Gemeinderat

Verfall der Steuern für das Jahr 2021
Die provisorischen Steuern 2021 sind bis am 31. Oktober 2021 zu bezahlen. Herzlichen Dank für Ihre prompte Zahlung. Die Abteilung Finanzen

Mahngebühren Steuerbezug
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gebührenerhebung erfolgt seit dem Kalenderjahr 2019. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00. Die Abteilung Finanzen

Kehrichtgrundgebühr
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken. Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. alleine leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» (Fr. 22.50) erfasst. Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00) erfasst. Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern. Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00). Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total Fr. 45.00 pro Haushalt (2 × Fr. 22.50). Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt Fr. 45.00. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zugestellt. Die Abteilung Finanzen

Hektarenbeiträge
Gemäss Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) vom 01. Januar 2017 werden die Kosten durch die Grundeigentümerbeiträge (Arebeiträge) und einem angemessenen Betrag der Einwohnergemeinde bestritten. Die Eigentümer und Eigentümerinnen der einbezogenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen werden mit einem jährlichen Hektarbeitrag von: Fr. 30.00 (Mindestbetrag: Fr. 20.00) gemäss Flächenverzeichnis an den Unterhaltskosten beteiligt. Für öffentlich-rechtliche Gewässerparzellen werden keine Grundeigentümerbeiträge erhoben. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zusammen mit den Wasser- und Abwasserrechnungen zugestellt. Die Abteilung Finanzen

Krankenkassenprämienverbilligung 2021
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickte bis 30. September 2021 möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Code für die Internetanmeldung. Falls Sie keinen Code erhalten oder der Code abgelaufen ist, können Sie einen neuen Code ab dem 01. Oktober 2021 unter sva-ag.ch/pv bestellen. Der Code ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2021 ab. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse melden Sie direkt der SVA Aargau. Auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist meldepflichtig. Falls Sie Unterstützung bei der Eingabe des Online-Antrages benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf gerne weiter. Für alle weiteren Anliegen und Fragen ist die SVA Aargau, Aarau, sva-ag.ch/pv zuständig. Die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf

Gemeindeverwaltung geschlossen (Allerheiligen)
Am Montag, 01. November 2021 (Allerheiligen) bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Dientag, 02. November 2021, zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet. Herzlichen Dank. Die Gemeindeverwaltung

Tretrecht
Zwischen dem 01. November und dem 31. März (keine Vegetationszeit) ist das Betreten von Wiesen und Äckern wieder erlaubt. Wir bitten die Bevölkerung bei den Querfeldeintouren die Sorgfalt walten zu lassen und die Wiesen und Äcker, obwohl es erlaubt ist, zu schonen sowie keine Gegenstände insbesondere Abfälle auf den Wiesen und Äckern zurück zu lassen. Besten Dank zum Voraus. Der Gemeinderat

Schlussprobe der Feuerwehr Oberes Fischingertal
Die Feuerwehr Oberes Fischingertal lädt die Bevölkerung der Gemeinden Obermumpf und Schupfart herzlich ein, als Zuschauer an der Schlussprobe teilzunehmen. Die Übung findet am Samstag, 30. Okt., in Schupfart statt. Besammlung für die Zuschauer ist um 15 Uhr an der Obermumpferstrasse 96 in Schupfart. Der Bereich für die Zuschauer ist markiert. Besammlung der Mannschaft ist um 15 Uhr beim Feuerwehr Magazin in Schupfart. Auf einen anschliessenden Apéro mit der Bevölkerung müssen wir leider verzichten. Die Angehörigen der Feuerwehr Oberes Fischingertal freuen sich, eine grosse Anzahl Zuschauer an der Schlussprobe 2021 begrüssen zu dürfen.

Christkatholischer Frauenverein
Der Frauenverein trifft sich am Dienstag, 2. November, um 19.30 Uhr für ein Raclette-Abend im Pfarrhof Obermumpf. Auf einen gemütlichen Abend freuen sich die Organisatorinnen.