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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2022

Gemeindeverwaltung geschlossen (Allerheiligen)
Am Montag, 31. Oktober 2022 und Dienstag, 01. November 2022 (Allerheiligen) bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Mittwoch, 02. November 2022, zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet. In dringenden Fällen können Sie sich an Gemeindeschreiber Marco Treier, +41 76 249 19 82, wenden. Herzlichen Dank. Die Gemeindeverwaltung

Kehrichtgrundgebühr
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken. Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. alleine leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» (Fr. 22.50) erfasst. Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00) erfasst. Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern. Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00). Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total Fr. 45.00 pro Haushalt (2 × Fr. 22.50). Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt Fr. 45.00. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zugestellt. Die Abteilung Finanzen

Hektarenbeiträge
Gemäss Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke im Gemeindegebiet (Unterhaltsreglement) vom 01. Januar 2017 werden die Kosten durch die Grundeigentümerbeiträge (Arebeiträge) und einem angemessenen Betrag der Einwohnergemeinde bestritten. Die Eigentümer und Eigentümerinnen der einbezogenen Grundstücke ausserhalb der Bauzonen werden mit einem jährlichen Hektarbeitrag von: Fr. 30.00 (Mindestbetrag: Fr. 20.00) gemäss Flächenverzeichnis an den Unterhaltskosten beteiligt. Für öffentlichrechtliche Gewässerparzellen werden keine Grundeigentümerbeiträge erhoben. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zusammen mit den Wasser- und Abwasserrechnungen zugestellt. Die Abteilung Finanzen

Tretrecht
Zwischen dem 01. November und dem 31. März (keine Vegetationszeit) ist das Betreten von Wiesen und Äckern wieder erlaubt. Wir bitten die Bevölkerung bei den Querfeldeintouren die Sorgfalt walten zu lassen und die Wiesen und Äcker, obwohl es erlaubt ist, zu schonen sowie keine Gegenstände insbesondere Abfälle auf den Wiesen und Äckern zurück zu lassen. Besten Dank zum Voraus. Der Gemeinderat

Baugesuche; Öffentliche Auflage
• Bauherrschaft: SDM Immobilien GmbH, Baslerstrasse 31, 4665 Oftringen; Grundeigentümerin: Pia Dietwiler, Bündtetalweg 2, 4324 Obermumpf; Projektverfasserin: Briner Architektur AG, Hilariweg 3, 4500 Solothurn; Bauprojekt: Neubau eines Doppeleinfamilienhauses; Ortslage: Parzellen Nrn. 1295 und 1296, Leueren, 4324 Obermumpf. • Bauherrschaft: Christian und Elisabeth Waldmeier, Juchstrasse 6, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Christian Waldmeier, Juchstrasse 6, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Ankli Haustechnik AG, Zürcherstrasse 29, 4332 Stein; Bauprojekt: Bau einer Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Nr. 340 (AGV 109), Juchstrasse 6, 4324 Obermumpf. Diese Baugesuche liegen in der Zeit vom 27. Oktober 2022 bis 25. November 2022 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen diese Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Naturschutzverein, GV
Wir laden ein zur Generalversammlung des NVO auf den 4. November, in den Zehntenkeller der Christkatholischen Kirchgemeinde. Wir treffen uns um 18.30 Uhr. Neben den geschäftlichen Traktanden und dem Essen zeigt uns der Naturfilmer Beat Schneider den Film «Dramen am Froschteich». Am Folgetag, Samstag, 5. November, arbeiten wir ab 9 Uhr in der Malzrüti. Der Vorstand

Herbstmarkt Mumpf
siehe unter Mumpf

Mittagstisch
Am Dienstag, 1. Novmeber findet kein Mittagstisch statt!