Am Samstag, 24. Oktober, findet in Obermumpf der traditionelle Herbstmarkt statt. Der Gemeinderat sperrt dazu die Gemeindestrasse «Hinterdorf» zwischen «Winkel» und Gemeindehaus (inkl. Gemeindehausdurchfahrt). Die Zufahrt ist nur für Notfalldienste gestattet. Gemeinderat und Marktkommission bitten die betroffenen Anwohner, ihre Fahrzeuge ab Freitag, 23. Oktober, in jedem Fall auf dem Hartplatz der Schulanlage Neumatt zu parkieren (ob das Auto am Markttag benötigt wird oder nicht). Gemeinderat & Marktkommission Obermumpf.
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Gemeinde Obermumpf ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung eingereicht: Walter, Natalie, 1977, weiblich, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bingert 2. Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Der Gemeinderat
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ihren Rasenschnitt jeweils am Mittwoch und Samstag von 17.30 bis 18 Uhr beim Landwirtschaftsbetrieb von Daniel Stocker, Hauptstrasse 16, auf dem dafür vorgesehenen Misthaufen zu entsorgen. In letzter Zeit musste jedoch vermehrt festgestellt werden, dass dort neben Rasenschnitt auch anderes Grüngut wie Strauch- und Baumschnitt abgelagert wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Entsorgungsmöglichkeit ausschliesslich für Rasenschnitt vorgesehen ist. Strauch- und Baumschnitt sowie übriges Grüngut sind wie bisher in der dafür vorgesehenen Mulde unterhalb der Schulanlage Neumatt zu entsorgen. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die geltenden Entsorgungsregeln konsequent einzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die unkomplizierte Entsorgungsmöglichkeit für Rasenschnitt auch künftig angeboten werden kann. Wir danken Daniel Stocker für seine Bereitschaft, diese Dienstleistung zur Verfügung zu stellen, und der Bevölkerung für die Rücksichtnahme und die korrekte Entsorgung. Der Gemeinderat.
Krankenkassenprämienverbilligung 2027
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Das Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickte im September 2026 möglicherweise anspruchsberechtigten Personen einen Code für die Internetanmeldung. Falls Sie keinen Code erhalten oder der Code abgelaufen ist, können Sie einen neuen Code unter sva-ag.ch/pv bestellen. Der Code ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2026 ab. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse melden Sie direkt der SVA Aargau. Auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ist meldepflichtig. Falls Sie Unterstützung bei der Eingabe des Online-Antrages benötigen, hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf gerne weiter. Für alle weiteren Anliegen und Fragen ist die SVA Aargau, Aarau, sva-ag.ch/pv zuständig. Die Gemeindezweigstelle SVA Obermumpf
Verfall der Steuern für das Jahr 2026
Die provisorischen Steuern 2026 sind bis am 31. Oktober 2026 zu bezahlen. Herzlichen Dank für Ihre prompte Zahlung. Die Abteilung Finanzen
Mahngebühren Steuerbezug
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gebührenerhebung erfolgt seit dem Kalenderjahr 2019. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00. Die Abteilung Finanzen
Kehrichtgrundgebühr
Gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom Dezember 1994 wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken. Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. alleine leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» (Fr. 22.50) erfasst. Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00) erfasst. Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern. Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» (Fr. 45.00). Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total Fr. 45.00 pro Haushalt (2 × Fr. 22.50). Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt Fr. 45.00. Die Rechnungen werden in den nächsten Wochen zugestellt. Die Abteilung Finanzen
Elektronischer Rechnungsversand via BriefButler
Die Gemeindeverwaltung Obermumpf versendet ihre Werk-Rechnungen (Kehrichtgrundgebühren, Wasser-, Abwassergebühren und Hektarenbeiträge) grundsätzlich elektronisch via «BriefButler». Mit dieser Lösung werden Zustellungen schneller, sicherer und umweltfreundlicher. Die meisten Haushalte erhalten ihre Gemeindepost deshalb direkt per E-Mail. Nur wer ausdrücklich auf den elektronischen Versand verzichtet hat, bekommt die Unterlagen weiterhin per Post zugestellt. Die duale Zustellung gewährleistet, dass keine Sendung verloren geht: Wird eine elektronische Sendung innert Frist nicht geöffnet, erfolgt automatisch eine Nachsendung per Post. Wer künftig auf den elektronischen Versand verzichten möchte, kann dies weiterhin jederzeit mitteilen – einfach per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Eine Anleitung zur Nutzung des BriefButler’s finden Sie auf unserer Gemeinde-Homepage www.obermumpf.ch.
Naturschutzverein – Herbsteinsatz
Kommenden Samstag, 17. Oktober, treffen wir uns zum Herbsteinsatz um 9 Uhr bei der Malzrütti. Nach getaner Arbeit sind alle Helfer*innen zu einem feinem Mittagessen vor Ort eingeladen. Wir freuen uns auf zahlreiche helfende Hände beim Zurückschneiden, Rechen und Mähen. Die Ankündigung unserer Einsätze sowie weitere Informationen rund um den Naturschutzverein Obermumpf findet man neu auch unter nvo-obermumpf.ch!
IG Hochstammobst Obermumpf
Die Interessengemeinschaft (IG) Hochstammobst Obermumpf nimmt dieses Jahr nicht am Herbstmarkt in Obermumpf vom 24. Oktober teil. Ab nächstem Jahr wird die IG dann wieder daran teilnehmen. Der am 8. Oktober neu hergestellte Süssmost in den 5-Liter-Packungen kann wie bisher direkt bei Christian Ott, Kirchgasse 1a, Obermumpf, bezogen werden. Gesucht sind auch Patinnen und Paten für die von der IG gepflanzten Hochstammbäume. Siehe auch die Informationen der Interessengemeinschaft Hochstammobst Obermumpf auf Facebook.