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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 41-2021

 

Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates 2022/2025; Nachmeldefrist für den 2. Wahlgang
Innert der gesetzlichen Meldefrist bis am 06. Oktober 2021, 12.00 Uhr, ist für den vakanten Sitz im Gemeinderat keine Anmeldung eingegangen. Sind im zweiten Wahlgang weniger wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Pub­likation eine Nachmeldefrist von 5 Tagen bis am 18. Oktober 2021, 12.00 Uhr, anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können (§ 33 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte). Entsprechende Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Der Gemeinderat

Baugesuche; Öffentliche Auflage
Bauherr/Projektverfasser: Roger Stocker, Hofnet 3b, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Walter Stocker, Hofnet 3a, 4324 Obermumpf; Bauprojekt: Bau eines Spielhauses; Ortslage: Parzelle Nr. 504 (AGV 86), Hofnet 3a, 4324 Obermumpf. Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 14. Oktober 2021 bis 12. November 2021 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Der Einwohnerdienst

Turnveteran/in
Herbsttagung in Eiken am 17. Oktober. Besammlung um 10 Uhr beim Milchhüsli oder um 10.30 Uhr beim Friedhof in Eiken. Obmann Pius

Schützenverein Chilbischiessen
Am Samstag, 16. Okt., findet von 16 bis 18 Uhr und am Sonntag ab 14 bis 18 Uhr in der GSA Fischingertal Obermumpf das Chilbischiessen statt. Der Vorstand hat entschieden, dass die Schützenstube geschlossen bleibt.