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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2026

Wasserzählerablesung

Vielen Dank für alle eingereichten Ablesekarten. Diejenigen, welche die Ablesekarte noch nicht eingereicht haben, bitten wir um Erledigung bis am 9. Oktober 2026. Sie können dies, vorzugsweise direkt auf der Webseite der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) eingeben. Vielen Dank für die direkte Unterstützung. Die Abteilung Finanzen

Baugesuche

• Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Parzelle 127: Gerhard Zeiner, Hinterdorf 17, 4324 Obermumpf und Astrid Zeiner, Rifugio 375, 4323 Wallbach – Parzellen 129 und 1248: Anton Lauber, Hinterdorf 13, 4324 Obermumpf – Parzellen 143 und 294: Staat Aargau, Entfelderstras­se 22, 5000 Aarau – Parzellen 296 und 308: Einwohnergemeinde Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf – Parzelle 307: Roland, Daniela und Nicola Jegge, Waldheimweg 2, 4323 Wallbach; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzellen 127, 129, 143, 294, 296, 307, 308 und 1248, Leueren und Ausserdorf; Bauvorhaben: Verlegung Sauberwasserleitung Leueren und Sanierung Kanalisation Leueren und Ausserdorf. • Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Pascal Bachmann, Ausserdorf 5, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 474, Ausserdorf 5; Bauvorhaben: PV-Anlage (Kernzone). Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 02.10. bis 02.11.2026 öffentlich auf und können während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzu-legen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Spielnachmittag

Am 1. Oktober ist wieder Spielen angesagt. Wir gehen ins Rest. Airpick in Schupfart. Für alle, die nicht selber fahren wollen, treffen wir uns um 13.45 Uhr im Milchhüsli in Obermumpf.

Probetag Räblüüs

Liebe Dorfbevölkerung. Am Samstag, 3. Oktober, findet unser Probetag statt. Es werden deshalb einige Fasnachtstöne im Dorf zu hören sein. Am Wochenende vom 26. und 27. September hatte eine auswärtige Guggenmusik, ohne Kenntnis von uns, ihr Probewochenende in Obermumpf verbracht, weshalb nun an zwei nacheinander folgenden Wochenenden gespielt wird. Herzliche Grüsse, Eure Räblüüs.