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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 40-2025

Wahl eines Mitglieds der Finanzkommission vom 28.09.2025 für die Amtsperiode 2026/2029

Da für die Finanzkommission für die kommende Amtsperiode noch nicht alle Sitze besetzt werden konnten, musste für den verbleibenden vakanten Sitz ein Urnengang durchgeführt werden. Der Urnengang hat am 28. September 2025 stattgefunden. Eingelangte Stimmzettel: 170. Ausser Betracht fallende Stimmzettel (leer und ungültig): 86. In Betracht fallende Stimmzettel: 84. Stimmen hat erhalten: Kull, Thomas, 11 Stimmen; Vereinzelt gültige Stimmen: 73. Da niemand das absolute Mehr (43 Stimmen) erreicht hat, kam keine Wahl zustande. Es ist somit ein 2. Wahlgang erforderlich. Wahl- und Abstimmungsbeschwerden (§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Das Wahlbüro.

Gesamterneuerungswahl der ­Finanzkommission für die ­Amtsperiode 2026/2029; ­Anmeldung für den 2. Wahlgang

Da für den einen vakanten Sitz der Finanzkommission für die Amtsperiode 2026/2029 im Wahlgang vom 28. September 2025 niemand das absolute Mehr erreicht hat, ist ein 2. Wahlgang durchzuführen. Dieser findet am 30. November 2025 statt. Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden und sind bis spätestens am Mittwoch, 8. Oktober 2025, 11:30 Uhr, bei der Gemeindekanzlei wieder abzugeben. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Sind im 2. Wahlgang gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Das Wahlbüro.

Baugesuch

Bauherrschaft und Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Obermumpf, Unterdorf 5, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Rudolf Spielplatz AG, Brühl 2, 8580 Sommeri; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 355, AGV 228, Rank 6 (Schulanlage Neumatt); Bauvorhaben: Erneuerung Spielplatz Schulanlage Neumatt. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 2. bis 31. Oktober 2025 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Tagesstrukturen Fischingertal

Ab sofort können Eltern ihre Kinder für die ausgeschriebenen Module mit Start ab 1. März 2026 anmelden. Der Anmelde-Link ist auf der Website des PSVF (www.psvf-ag.ch) verfügbar. Anmeldeschluss: 1. November. Betriebskonzept, Tarifreglement und Stellenausschreibungen sind ebenfalls auf der Website des PSVF verfügbar. Interessierte dürfen sich gerne melden. Bei Fragen oder Anliegen steht die Schulvorstand-Präsidentin Sandra Leubin (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) gerne zur Verfügung.

Pro Senectute Mittagstisch

Am Mittwoch, 8. Oktober, um 12 Uhr treffen wir uns im Restaurant Rössli. Wir geniessen gemeinsam ein feines Mittagessen und verbringen ein paar gemütliche Stunden. Die Teilnehmer des letzten Mals sind notiert. Wer zum ersten Mal teilnehmen möchte oder diesmal nicht dabei sein kann, meldet sich bitte bis Montag, 6. Oktober, um 14 Uhr telefonisch oder per Mail bei mir unter: 062 873 02 38 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Es freuen sich: Ruth Hasler und das Rössli-Team.

Spielnachmittag

Am Donnerstag, 2. Oktober von 14 - 17 Uhr ist wieder Spielnachmittag im Restaurant Rössli in Obermumpf. Willkommen sind alle die Spass am Jassen und Spielen haben.