Sirenentest 2022
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. • Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
Achtung – Anruf von falschem Polizisten!
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen. Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen. Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben. Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet: www.info.local.ch/eintragprivatkunden Die wichtigsten Ratschläge lauten: • Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz. • Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten. • Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu. • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person. • Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
• Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab. • Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117. • Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention
via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail
Strassensperrung; Hinterdorf
Vom Mittwoch, 26. Januar 2022 bis Freitag, 28. Januar 2022 finden die Werkleitungsanschlüsse der Liegenschaften Hinterdorf 8a und 8b, Obermumpf, statt. Dies führt dazu, dass die Strassen «Hinterdorf» teileweise nicht befahrbar sind. Die Umleitungen sind jeweils signalisiert. Besten Dank für Ihr Verständnis. Der Gemeinderat
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Der Einwohnerdienst
Kindergartenanmeldung
Ab 8. August 2022 besuchen diejenigen Kinder, welche zwischen dem 1.8.2017 und dem 31.07.2018 geboren sind, den Kindergarten. Das Anmeldeverfahren erfolgt durch die Schule und die entsprechenden Unterlagen wurden per Post zugestellt. Wir möchten Sie bitten, Ihr Kind bis spätestens am 31. Januar 2022 beim Primarschulverband Fischingertal, Schulsekretariat Frau Jacqueline Hohler, Neumatt, 4324 Obermumpf, anzumelden. Am Mittwoch, 1. Juni 2022, von 08.15 Uhr bis 09.50 Uhr, findet ein Besuchsmorgen im Kindergarten statt, an dem Sie mit Ihrem Kind den Kindergarten besuchen. Kindergartenlehrpersonen, Schulleitung und Sekretariat
Fasnacht 2022
Liebe Fasnachtsfreunde – Die Fasnacht 2022 steht vor der Türe, aber leider lässt sich diese auf Grund der nach wie vor sehr angespannten Corona-Situation nur schwer öffnen. Wir haben uns darum schweren Herzens dazu entschieden, unsere Anlässe: 1.Faiss, Kinderumzug und Kehrausball abzusagen. Ein weiteres Jahr ohne Fasnacht kommt für uns aber nicht in Frage, darum werden wir im kleinen Rahmen fasnächtliche Klänge ins Fricktal bringen. Auf Anlässe in Festhallen verzichten wir komplett und werden einfach ein paar Aussen-Auftritte durchführen. Natürlich unter Berücksichtigung der aktuellen Lage. Die Daten, wann und wo unser Guggesound erklingen wird, folgen noch. Wir freuen uns auf die etwas andere Fasnacht 2022 und hoffen ganz fest, dass im 2023 eine Fasnacht im gewohnten Rahmen endlich wieder möglich ist. Fasnächtliche Grüsse Guggemusig Räblüüs