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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 38-2024

Baugesuch

Gesuch: EBPA-4016-3992

Bauherrschaft: Markus und Dorothea Stocker, Vorstadt 2, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Markus und Dorothea Stocker, Vorstadt 2, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Bauvorhaben: Wohnhausumbau / Sanierung; Standort: Vorstadt 2; Parz.-Nrn.: GB Obermumpf, Parzelle 110; Zone: Kernzone; Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 19.09. – 18.10.2024 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden.

Wasserzählerablesung

Die Wasserzähler werden jährlich abgelesen. Die Ablesekarten werden in der nächsten Woche verteilt. Wir bitten die angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer, uns Ihren Wasserzählerstand bis am 11. Oktober 2024 mitzuteilen. Sie können dies, vorzugsweise direkt auf der Webseite der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) ab sofort eingeben. Vielen Dank für die direkte Unterstützung. Die Abteilung Finanzen

Provisorische Kantons- und ­Gemeindesteuern; Verfallanzeige

Diese Woche erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2024 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2024 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2025 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (+41 61 865 90 80 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2024 0,75 %. Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis 31. Oktober 2024 nicht möglich, wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Finanzen Obermumpf (+41 62 873 14 09 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2024 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2024 bis zum 31. Oktober 2024 begleichen. Die Abteilung Finanzen

Einführung Mahngebühren ­Steuerbezug

Der Grosse Rat hatte die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgte ab dem Kalenderjahr 2019. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00. Die Abteilung Finanzen

Schulskilager Obermumpf in ­Sedrun/Rueras

Das Skilager findet vom 16. bis 22. Februar 2025 statt, wiederum unter der Leitung von Martina Stocker und Claudia Süess. Teilnehmen dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab der 3. bis zur 9. Klasse aus den Gemeinden Obermumpf, Mumpf und Schupfart. Wir haben das Lagerhaus gewechselt und sind nun direkt an der Piste! Die Anmeldetalons werden in der Primarschule über die Schulinformationen verteilt. Oberstufenschüler*innen können von uns nicht mehr persönlich angeschrieben werden, sind aber herzlich willkommen. Bitte weitersagen! Wir freuen uns auf viele Anmeldungen und ein tolles Lager. Alle Informationen finden Sie auf der Homepage: www.schulskilager-obermumpf.ch

Mittagstisch

Am Mittagstisch vom Dienstag, 24.9., gibt es Salat, Bratchügeli, Reis und Gemüse und Dessert. Er findet in der Unterkirche der röm.-kath. Kirche im Rank 5 in Obermumpf statt. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.