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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 38-2023

Wasserzählerablesung

Vielen Dank für alle eingereichten Ablesekarten. Diejenigen, welche die Ablesekarte noch nicht eingereicht haben, bitten wir um Erledigung bis am 27. September 2023. Sie können dies, vorzugsweise direkt auf der Webseite der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) eingeben. Vielen Dank für die direkte Unterstützung. Die Abteilung Finanzen

Erteilte Baubewilligungen

Folgende Baubewilligung wurde erteilt: Bauherr: Hans Rudolf Burkart, Obermumpf; Bauobjekt: Ersatz der privaten Wasserleitung; Ortslage: Parzellen Nrn. 852, 834, 804, 803, 795 und 794 (Obermumpf) sowie Parzellen Nrn. 490, 491, 469 und 479 (Mumpf), Bärnetsacher, Obermumpf. Der Gemeinderat

Demission aus dem Gemeinderat

Frau Jacqueline Zesiger hat aus beruflichen Gründen auf den Zeitpunkt ihrer Ersetzung ihre Demission als Mitglied des Gemeinderates eingereicht. Der Gemeinderat dankt Frau Jacqueline Zesiger für ihren Einsatz zum Wohle der Gemeinde Obermumpf und bedauert ihren Entschluss. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, hat den Rücktritt stattgegeben und den Gemeinderat aufgefordert, die Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 26. November 2023 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises (Gemeinde Obermumpf) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 13. Oktober 2023, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Obermumpf einzureichen. Ein vorbereitetes Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Der Gemeinderat

Turnveteranen/in

Landgemeinde Möhlin, 24. Sept. Abfahrt Milchhüsli 13.15 Uhr. Obmann Pius

Mittagstisch

Am Mittagstisch vom Dienstag, 26.9., gibt es Salat, Gulasch mit Spätzli sowie Dessert. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.