Papier- und Kartonsammlung vom 18. September 2021
Die nächste Papier- und Kartonsammlung wird am Samstag, 18. September 2021, ab 08.00 Uhr, von der Jugi Obermumpf durchgeführt. Die Jugi bittet Sie, die satt verschnürten Bündel vor 07.30 Uhr, von der Strasse aus gut sichtbar, bereit zu stellen. Bitte denken Sie daran, dass Jugendliche das Papier und den Karton einsammeln. Schnüren Sie dementsprechend nur kleine, leichte Bündel (kein Klebeband). Die Jugi behält sich vor, zu grosse resp. zu schwere Bündel stehen zu lassen. Beschichteter Karton (z.b. Milchverpackungen) und Textilien gehören nicht in die Sammlung. Die Jugi Obermumpf
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen. Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank. Der Einwohnerdienst
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter «eUmzug» auf der Startseite hinterlegt. Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden. Der Einwohnerdienst
Wasserzählerablesung
Die Wasserzähler werden jährlich abgelesen. Die Ablesekarten wurden letzte Woche verteilt. Wir bitten die angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer, uns Ihren Wasserzählerstand bis am 20. September 2021 mitzuteilen. Sie können dies, vorzugsweise direkt auf der Webseite der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) eingeben. Vielen Dank für die direkte Unterstützung. Die Abteilung Finanzen
Provisorische Kantons- und Gemeindesteuern; Verfallanzeige
Diese Woche erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2021 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 01. November 2021 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, können Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (+41 61 865 90 80 /
Einführung Mahngebühren Steuerbezug
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt Fr. 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen Fr. 100.00. Die Abteilung Finanzen
Wasserqualität des Trinkwassers
Laut Beschluss des Bundesrates haben die Konsumentinnen und Konsumenten darauf Anrecht, jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers öffentlich orientiert zu werden. Das Amt für Verbraucherschutz des Departements Gesundheit und Soziales, Aarau, hat die am 24. August 2021 entnommenen Wasserproben untersucht. Die Resultate entsprechen den Anforderungen an Trinkwasser gemäss der Hygieneverordnung. Die Proben wiesen somit eine einwandfreie mikrobiologische Qualität auf. Das Trinkwasser der Gemeinde Obermumpf, das ausnahmslos Grundwasserströmen entstammt und unbehandelt ist, stellt beste Qualität dar und kann mit Genuss konsumiert werden. Der Gemeinderat
Baugesuche; Öffentliche Auflage
Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektverfasser: Gottlieb und Rosemarie Dürrenberger, Oberdorf 8, 4324 Obermumpf; Bauprojekt: Fensterladen durch Rollos ersetzen; Ortslage: Parzelle Nr. 201 (AGV 51b), Oberdorf 8, 4324 Obermumpf. Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 16. September 2021 bis 15. Oktober 2021 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat
Mittagstisch Obermumpf
Aufgrund der 3G-Regelung per 13. September ist die Durchführung des Mittagstischs für uns leider nicht mehr möglich. Wir werden ihn bis auf Weiteres einstellen. Eure Gesundheit liegt uns am Herzen.