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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 35-2023

Buchsbaumzünsler in Obermumpf

Verursacher des Blattfrasses am Buchsbaum ist eine von Ostasien nach Europa eingeschleppte Schmetterlingsraupe. Erste Meldungen zu einem neuartigen Schädlingsbefall an Buchsbäumen kamen in Europa im Jahre 2007 aus der Stadt Weil am Rhein (Baden-Württemberg) und haben vor einigen Jahren auch die Gemeinde Obermumpf erreicht. Die Tiere überwintern als junge Raupen am Strauch zwischen einigen zusammengesponnenen Blättern. Im Frühjahr setzen sie ihren Frass fort. Die Jungraupen fressen zuerst nur oberflächlich an den Blättern, mit zunehmendem Alter verzehren sie ganze Blattteile. Da sie zuerst im Innern der Büsche fressen, fällt der Befall erst spät auf. Die Raupen verpuppen sich in einem losen Gespinst im Strauch. Die Puppen sind wie die Raupen charakteristisch gefärbt. Bei uns hat der Buchsbaumzünsler keine spezialisierten Fressfeinde, da sie ein Neubürger im heimischen Tierreich sind. Bei geringem Befall können die Raupen abgelesen werden. Starker Befall kann mit einem für Schmetterlingsraupen geeigneten und zugelassenen Insektizid nach Absprache mit einer Fachfirma behandelt werden. Bei der Entsorgung von befallenen Buchspflanzen ist darauf zu achten, dass diese möglichst der Kehrichtverbrennung zugeführt oder fein gehäckselt werden. Für weitere Informationen gibt es vom Amt für Verbraucherschutz, Aarau, ein Merkblatt. Dieses kann auf der Website (https://www.ag.ch/de/themen/neobiota/invasive-pflanzen-(neophyten) heruntergeladen werden. Die Bevölkerung wird gebeten, ihren Garten (Buchs) zu überprüfen und die nötigen Schritte einzuleiten, damit sich der Buchsbaumzünsler nicht weiter ausbreiten kann. Der Gemeinderat

Feldmauserei

Bei unserem Leiter Unterhaltsdienst, André Hofer, können am Freitag, 01. September 2023 und am Freitag, 08. September 2023, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Friedhofgebäude Obermumpf die Mäuseschwänze abgegeben werden. Danach werden die Entschädigungen für den Mäusefang durch die Abteilung Finanzen ausgerichtet. Die Abteilung Finanzen

Baugesuch; Öffentliche Auflage

Bauherr/Projektverfasser: Tobias Buch­ter, Orchideenweg 20, 4313 Möhlin; Grundeigentümer: Tobias Buchter, Orchideenweg 20, 4313 Möhlin und Rahel Schmitt, Zirklirain 10, 4410 Liestal; Bauobjekt: Bau einer Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Nr. 432 (AGV 169), Kirchgasse 3, 4324 Obermumpf. Bauherrschaft: Judith und Peter Keller, Hofnet 1a, 4324 Obermumpf sowie Susanne Widmer, Ausserdorf 8, 4324 Obermumpf; Grundeigentümer: Judith Keller, Hofnet 1a, 4324 Obermumpf und Susanne Widmer, Ausserdorf 8, 4324 Obermumpf. Projektverfasserin: Beck Holzbau + Architektur AG, Eigasse 220, 4325 Schupfart; Bauobjekt: Wohnungssanierung und Anbau eines Wintergartens; Ortslage: Parzelle Nr. 510 (AGV 83), Ausserdorf 8, 4324 Obermumpf. Diese Baugesuche liegen in der Zeit vom 31. August 2023 bis 29. September 2023 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden. Gegen diese Baugesuche kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Christkatholischer Frauenverein

Am Dienstag, 5. September, findet um 20.15 Uhr der Lotto Hock im Pfarrhof Obermumpf statt. Die Organisatorinnen freuen sich über viele Spielerinnen. Der VCF wird an diesem Abend ebenfalls Vertreten sein.

Mittagstisch

Am Mittagstisch vom Dienstag, 5.9. gibt es Salat, rote Bohnen mit Reis und Poulet sowie Dessert. Wir bitten um An- und Abmeldung (auch per WhatsApp oder SMS) bis spätestens Sonntagabend auf die Nummer 079 847 03 15.