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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2026

Kantonales Feuer- und
Feuerwerksverbot

Der Kanton Aargau hat für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Dieses gilt seit Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr. Verboten sind sämtliche Feuer im Freien – auch im eigenen Garten und auf befestigten Feuerstellen –, das Grillieren mit Kohle sowie das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art. Das Verbot umfasst auch Kleinfeuerwerk sowie Höhen- und 1.-August-Feuer. Gas- und Elektrogrills dürfen bei vorsichtigem Einsatz weiterhin verwendet werden. Mit Entscheid vom 24. Juli 2026 hatte der Gemeinderat bereits ein kommunales Feuerwerksverbot für den kommenden 1. August erlassen. Dieser Beschluss wird mit Inkrafttreten des kantonalen Verbots aufgehoben. Massgebend sind nun die kantonalen Bestimmungen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf; über dessen Aufhebung entscheidet der Kanton Aargau. Der Gemeinderat

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt: Bauherr und Grundeigentümer: Marco Rippstein, Talweg 5, 4324 Obermumpf; Projektverfasser: Dobler Gärtnerei, Langjurtenstrasse 10, 4132 Muttenz; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 1278, AGV 504, Talweg 5; Bauvorhaben: Swimmingpool. Der Gemeinderat

Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch

Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2025 bis Juli 2026). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell Fr. 542.00). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80% vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Schupfart und Mumpf (3. bis 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Die Abteilung Finanzen

Jubilare

In der Neuen Fricktaler Zeitung und in
fricktal.info werden jeweils die Geburtstagsgratulationen der 70, 75, 80, 85, 90 und älteren Einwohner sowie die goldenen, diamantenen, eisernen und steinernen Hochzeitsjubiläen publiziert. Auf Wunsch der Zeitung stellt ihr die Gemeinde jeweils eine Liste mit den entsprechenden Informationen zu. Wer bereits zum heutigen Zeitpunkt weiss, dass sein Jubiläum im Jahr 2026 nicht publiziert werden soll, der melde sich bitte beim Einwohnerdienst (Tel. 062 873 14 09 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), damit diese Personen auf der Liste gestrichen werden können. Die Meldungen können auch laufend an den Einwohnerdienst erfolgen. Er wird die Zeitung anschliessend entsprechend informieren. Der Einwohnerdienst

1.-August-Feier

Aufgrund der extremen Trockenheit und Hitze findet die 1.-August-Feier, organisiert von «zäme 4324», beim Schulhaus statt (und nicht auf der Kägis Alp). Start ist um 16 Uhr. Um 17 Uhr sind alle zum Apéro eingeladen, gestiftet von der Gemeinde, umrahmt durch eine musikalische Überraschung, und auch für Spiel und Spass ist gesorgt. Essen und Trinken bitte selber mitnehmen, ein Gasgrill steht zur Vergügung. Wir freuen uns auf euch und auf ein gemütliches «zäme si».